Die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung ist abhängig von der Pflegestufe und dem wöchentlichen Zeitaufwand.
Für 2012 gelten die Beiträge in der Tabelle "Rentenversicherungsbeiträge 2012 für Pflegepersonen".
Gegebenenfalls können auch für mehrere Personen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Dazu muss jede dieser Personen mindestens 14 Stunden wöchentlich für die Pflege aufwenden. Die Beiträge werden dann - anteilig nach dem Verhältnis der Stundenzahl des Einzelnen zur Gesamtstundenzahl - ermittelt.
Auch wenn die Pflegeperson bereits das 65. Lebensjahr vollendet und nie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, kann die TK-Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen noch Rentenversicherungsbeiträge für sie entrichten, wenn der Rentenversicherungsträger Kindererziehungszeiten anerkannt hat.
Ausnahme: Wenn die Pflegeperson bereits eine Altersrente oder eine vergleichbare Versorgungsleistung erhält, zahlt die TK-Pflegeversicherung keine Rentenversicherungsbeiträge.
Beispiel für Rentenversicherungsbeiträge
Holger R. lebt in den alten Bundesländern und ist mit Pflegestufe 3 schwerstpflegebedürftig. Er wird von seiner Ehefrau 30 Stunden wöchentlich und von seiner Tochter 20 Stunden wöchentlich betreut. Beide haben Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge, da sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Monatlich werden somit für die Ehefrau 246,96 Euro (411,60 Euro x 30 : 50) und für die Tochter 164,64 Euro (411,60 Euro x 20 : 50) in die Rentenversicherung eingezahlt.
Rentenversicherungsbeiträge 2012 für Pflegepersonen
| Pflegestufe | wöchentliche Mindeststundenzahl | Beitragshöhe/Monat in Euro West | Beitragshöhe/Monat in Euro Ost |
|---|---|---|---|
| 3 | 28 | 411,60 | 351,23 |
| 3 | 21 | 308,70 | 263,42 |
| 3 | 14 | 205,80 | 175,62 |
| 2 | 21 | 274,40 | 234,15 |
| 2 | 14 | 182,93 | 156,10 |
| 1 | 14 | 137,20 | 117,08 |
- Seite 1: Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen
- Seite 2: Wie funktioniert die Beitragszahlung?
erstellt am 11.07.07; zuletzt aktualisiert am 01.01.12
Quelle: TK-Pflegeversicherung


