In der Pflegeversicherung gilt: "ambulant vor stationär". Manchmal ist die häusliche Pflege aber nicht mehr möglich. Dann bezuschusst die TK-Pflegeversicherung vollstationäre Pflege. Wichtig zu wissen: Pflegebedürftige entscheiden selbst, in welches Pflegeheim sie gehen möchten.
Qualitätskontrolle
Die TK-Pflegeversicherung achtet besonders auf die Qualität der Pflege in Heimen. Die Pflegeheime sollen dem allgemein anerkannten Standard der medizinisch-pflegerischen Versorgung entsprechen. Nur Einrichtungen, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden durch Verträge zugelassen.
So hoch ist der Zuschuss
Die TK-Pflegeversicherung übernimmt monatlich einen Teil der sogenannten pflegebedingten Aufwendungen des Heimes. Dazu gehören zum Beispiel Hilfen bei der Körperpflege sowie beim Essen und Trinken. Auch die Kosten für Behandlungspflege wie beispielsweise Verbandwechsel und Medikamentengabe gehören dazu. Dieser Zuschuss beträgt monatlich bis zu
- 1.023 Euro in der Pflegestufe 1,
- 1.279 Euro in der Pflegestufe 2 und
- 1.550 Euro in der Pflegestufe 3.
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TK-Pflegelotse
Welches Pflegeheim ist für mich geeignet?
In der Pflegestufe 3 übernimmt die TK-Pflegeversicherung in Einzelfällen bis zu 1.918 Euro monatlich - immer dann, wenn ein außergewöhnlich hoher pflegerischer Aufwand zu finanzieren ist.
Die TK-Pflegeversicherung zahlt bis zu 75 Prozent der monatlichen Heimkosten.
Besondere Komfortleistungen wie zum Beispiel eine kosmetische Behandlung müssen selbst bezahlt werden.
Hat das Pflegeheim einen Vertrag mit der TK-Pflegeversicherung, kann es die Kosten direkt abrechnen.
Wenn das Heim nicht direkt mit der TK-Pflegeversicherung abrechnen kann, begleicht der Pflegebedürftige die Kosten zunächst selbst und reicht dann die Original-Rechnung ein. Die TK erstattet bis zu 80 Prozent des Höchstbetrags der jeweiligen Pflegestufe.
Erhöhung der Beträge
Ab 2015 sollen die Beträge alle drei Jahre angepasst werden. Die Anpassung soll sich an der Preisentwicklung orientieren.
erstellt am 17.04.08; zuletzt aktualisiert am 03.01.12
Quelle: TK-Pflegeversicherung


