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Arzt berät älteren Patient

Durchschnittlicher Zeitaufwand

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Die Pflegestufen unterscheiden sich im Wesentlichen in der zu leistenden Pflegetätigkeit und dem durchschnittlichen Zeitaufwand, der dafür benötigt wird.

Der Zeitaufwand, den eine Pflegeperson für die erforderliche Grundpflege und für die hauswirtschaftliche Versorgung benötigt, muss im Tagesdurchschnitt in der

 

  • Pflegestufe 1
    mindestens 90 Minuten betragen, die mehr als 45 Minuten Grundpflege enthalten,
  • Pflegestufe 2
    mindestens drei Stunden betragen, wovon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen,
  • Pflegestufe 3
    mindestens fünf Stunden betragen, wovon mindestens vier Stunden Grundpflege zu leisten sind.

 

Ist der Zeitaufwand höher, können die Sachleistungen der Pflegestufe 3 aufgestockt werden. Ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand liegt vor, wenn entweder die Grundpflege mindestens sechs Stunden umfasst und diese nachts mindestens dreimal erforderlich ist oder die Grundpflege auch in der Nacht nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam und zeitgleich geleistet werden kann.

 

Wichtig: Ein geringfügiger oder nur kurzzeitig erforderlicher Hilfebedarf führt nicht zur Anerkennung einer Pflegestufe.

erstellt am 11.07.07; zuletzt aktualisiert am 27.03.12

Quelle: TK-Pflegeversicherung

 
 
 

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