Ob Pflegebedürftigkeit besteht und welche Pflegestufe vorliegt, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Der MDK kann auch die Empfehlung zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes an die TK-Pflegeversicherung weitergeben. Die TK-Pflegeversicherung nimmt dann Kontakt mit dem Pflegebedürftigen auf und berät ihn. Das Ergebnis der Prüfung liegt der TK-Pflegeversicherung als Gutachten vor.
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Entscheidend für die Pflegebedürftigkeit ist nicht die Schwere der Erkrankung oder Behinderung, sondern allein der tatsächliche Hilfsbedarf in Bezug auf die gesetzlich vorgegebenen Verrichtungen. Tätigkeiten, die der Pflegebedürftige ohne Hilfe durchführen kann oder könnte, sind hierbei nicht zu berücksichtigen.
Die Pflegebedürftigkeit wird in angemessenen Zeitabständen überprüft. So zeigt sich, ob und welche Maßnahmen geeignet sind, die Pflegebedürftigkeit zu mindern oder ob die zuerkannte Pflegestufe noch zutreffend ist.
Ein Tipp für Sie: Der Gutachter ist auf Ihre Mithilfe angewiesen. Er benötigt Ihre Angaben über alle Hilfen und Pflegeleistungen, die tagsüber und nachts erforderlich sind. Um Ihnen die Angaben zu erleichtern, können Sie das TK-Pflegetagebuch nutzen. Die einzelnen Tagebuchseiten ermöglichen Ihnen genaue Aufzeichnungen.
Sie sollten das Tagebuch eine Woche lang führen und dem Gutachter bei seinem Besuch vorlegen. Ihre Aufzeichnungen sind ihm eine wertvolle Hilfe. Gleichzeitig haben Sie die Sicherheit, dass nichts vergessen wird.
erstellt am 11.07.07; zuletzt aktualisiert am 27.03.12
Quelle: TK-Pflegeversicherung
