Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) können ihre Angestellten im Alter unterstützen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt.
In großen Firmen gibt es oft eine eigene Betriebsrente, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente zur Altersvorsorge der Mitarbeiter beiträgt. In kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) fehlen häufig die Mittel für eine so groß angelegte Versorgung der Mitarbeiter. Doch auch für KMUs gibt es verschiedene Wege, ihre Angestellten im Alter zu unterstützen.
Betriebliche Altersvorsorge umfasst alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Alters-, Individualitäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Jeder Angestellte hat seit 2002 Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch sogenannte Entgeltumwandlung. Das heißt, jeder Arbeitnehmer kann Teile seines Gehalts oder der Sonderzahlungen in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln, um so eine Zusatzrente aufzubauen.
Der Arbeitgeber muss dies akzeptieren, wenn der Arbeitnehmer es so wünscht. Allerdings darf der Arbeitgeber entscheiden, in welche Form der Vorsorge das Gehalt umgewandelt wird. Er trifft also die Wahl zwischen etwa Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung.
Fünf Möglichkeiten der betrieblichen Vorsorge
Bei der vom Arbeitgeber angebotenen betrieblichen Vorsorge kann der Arbeitnehmer bis zu vier Prozent seines Gehalts lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen. Dabei gibt es fünf verschiedene Optionen.
Direktversicherung
Der Arbeitgeber kann eine Direktversicherung auf das Leben seiner Beschäftigten abschließen. Die Beiträge kann entweder der Arbeitgeber allein zahlen oder der Arbeitnehmer kann sie durch Entgeltumwandlung aufbringen. Schließlich können auch beide gemeinsam die Direktversicherung finanzieren. Für Arbeitnehmer ist ein Anlagebetrag von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnsteuerfrei. Im Jahr 2011 sind das 2.640 Euro (220 Euro im Monat).
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist eine Versorgungseinrichtung, die vom Betrieb unabhängig und selbstständig fungiert. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an den Pensionsfonds überwiesen. Auch hier ist die Allein- oder Mitfinanzierung des Arbeitnehmers möglich. Die Versorgungsleistungen müssen in Form von lebenslangen Rentenzahlungen erbracht werden. Die steuerliche Freigrenze liegt bei vier Prozent. Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Weg der betrieblichen Altersversorgung. Hier können Arbeitnehmer stärker als bei anderen Modellen selbst bestimmen, ob sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren möchten. Im Vergleich zu den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung kann ein höherer Kapitalanteil in Aktien angelegt werden. Dadurch erhöhen sich die Chancen auf höhere Leistungen, es steigt aber auch das Risiko.
Unterstützungskasse
Auch bei der Unterstützungskasse werden die Versorgungsleistungen aus dem Unternehmen ausgelagert. Hier können einmalige Kapitalausschüttungen und laufende Rentenzahlungen gewährt werden. Die Beiträge für die Allein- oder Mitfinanzierung sind lohnsteuerfrei und bis zu vier Prozent auch sozialversicherungsfrei. Im Alter müssen die Einkünfte aus der Kasse dann voll versteuert werden.
Pensionskasse
Auch die Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die vom Betrieb unabhängig und selbstständig fungiert. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an die Pensionskasse überwiesen. Auch hier ist die Allein- oder Mitfinanzierung des Arbeitnehmers möglich. Die Versorgungsleistungen werden in Form von Kapitalzahlungen oder lebenslangen Renten erbracht. Auch hier gilt die Vier-Prozent-Regel.
Pensionszusage
Mit der Pensionszusage verpflichtet sich ein Unternehmen, für seine Arbeitnehmer oder deren Hinterbliebenen aufzukommen, wenn der Versorgungsfall (Ruhestand, Invalidität, Tod) eintritt. Für die Pensionszusage muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen bilden, die den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Für die Rückdeckung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge für die Allein- oder Mitfinanzierung sind lohnsteuerfrei und bis zu vier Prozent auch sozialversicherungsfrei. Spätere Kapital- oder Rentenleistungen sind in vollem Umfang steuer- und sozialabgabenpflichtig.
- Seite 1: Altersvorsorge in "KMUs"
- Seite 2: Staatliche Förderung
erstellt am 08.02.11
Quelle: TK

