Altersvorsorge in "KMUs"

Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) können ihre Angestellten im Alter unterstützen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt.

 

In großen Firmen gibt es oft eine eigene Betriebsrente, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente zur Altersvorsorge der Mitarbeiter beiträgt. In kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) fehlen häufig die Mittel für eine so groß angelegte Versorgung der Mitarbeiter. Doch auch für KMUs gibt es verschiedene Wege, ihre Angestellten im Alter zu unterstützen.

 

Betriebliche Altersvorsorge umfasst alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Alters-, Individualitäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Jeder Angestellte hat seit 2002 Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch sogenannte Entgeltumwandlung. Das heißt, jeder Arbeitnehmer kann Teile seines Gehalts oder der Sonderzahlungen in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln, um so eine Zusatzrente aufzubauen.

 

Der Arbeitgeber muss dies akzeptieren, wenn der Arbeitnehmer es so wünscht. Allerdings darf der Arbeitgeber entscheiden, in welche Form der Vorsorge das Gehalt umgewandelt wird. Er trifft also die Wahl zwischen etwa Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung.

 

Möglichkeiten der betrieblichen Vorsorge

Bei der vom Arbeitgeber angebotenen betrieblichen Vorsorge kann der Arbeitnehmer bis zu vier Prozent seines Gehalts lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen. Dabei gibt es fünf verschiedene Optionen.

 

  1. Direktversicherung

    Der Arbeitgeber kann eine Direktversicherung auf das Leben seiner Beschäftigten abschließen. Die Beiträge kann entweder der Arbeitgeber allein zahlen oder der Arbeitnehmer kann sie durch Entgeltumwandlung aufbringen. Schließlich können auch beide gemeinsam die Direktversicherung finanzieren. Für Arbeitnehmer ist ein Anlagebetrag von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnsteuerfrei. Im Jahr 2013 sind das 2.784 Euro (232 Euro im Monat).

  2. Pensionsfonds

    Der Pensionsfonds ist eine Versorgungseinrichtung, die vom Betrieb unabhängig und selbstständig fungiert. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an den Pensionsfonds überwiesen. Auch hier ist die Allein- oder Mitfinanzierung des Arbeitnehmers möglich. Die Versorgungsleistungen müssen in Form von lebenslangen Rentenzahlungen erbracht werden. Die steuerliche Freigrenze liegt bei vier Prozent. Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Weg der betrieblichen Altersversorgung. Hier können Arbeitnehmer stärker als bei anderen Modellen selbst bestimmen, ob sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren möchten. Im Vergleich zu den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung kann ein höherer Kapitalanteil in Aktien angelegt werden. Dadurch erhöhen sich die Chancen auf höhere Leistungen, es steigt aber auch das Risiko.

  3. Unterstützungskasse

    Auch bei der Unterstützungskasse werden die Versorgungsleistungen aus dem Unternehmen ausgelagert. Hier können einmalige Kapitalausschüttungen und laufende Rentenzahlungen gewährt werden. Die Beiträge für die Allein- oder Mitfinanzierung sind lohnsteuerfrei und bis zu vier Prozent auch sozialversicherungsfrei. Im Alter müssen die Einkünfte aus der Kasse dann voll versteuert werden.

  4. Pensionskasse

    Auch die Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die vom Betrieb unabhängig und selbstständig fungiert. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an die Pensionskasse überwiesen. Auch hier ist die Allein- oder Mitfinanzierung des Arbeitnehmers möglich. Die Versorgungsleistungen werden in Form von Kapitalzahlungen oder lebenslangen Renten erbracht. Auch hier gilt die Vier-Prozent-Regel.

  5. Pensionszusage

    Mit der Pensionszusage verpflichtet sich ein Unternehmen, für seine Arbeitnehmer oder deren Hinterbliebenen aufzukommen, wenn der Versorgungsfall (Ruhestand, Invalidität, Tod) eintritt. Für die Pensionszusage muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen bilden, die den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Für die Rückdeckung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge für die Allein- oder Mitfinanzierung sind lohnsteuerfrei und bis zu vier Prozent auch sozialversicherungsfrei. Spätere Kapital- oder Rentenleistungen sind in vollem Umfang steuer- und sozialabgabenpflichtig.

 

Staatliche Förderung

Für die staatliche Förderung von Entgeltumwandlung als betriebliche Altersvorsorge gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: Nettoentgeltumwandlung, Bruttoentgeltumwandlung und Pauschalversteuerung. Letztere ist nur bei bis Ende 2004 abgeschlossenen Verträgen möglich.

 

Bei der Nettoentgeltumwandlung werden die Beträge zur Altersvorsorge direkt aus dem Nettoverdienst gezahlt. Der Arbeitnehmer wird mit Zulagen beziehungsweise Sonderausgabenabzug unterstützt. Diese Förderung wertet der Gesetzgeber dennoch wie eine Steuerfreistellung und die Leistungen müssen im Alter versteuert werden. Gefördert werden Zahlungen in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.

 

Bei der Bruttoentgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer über den Betrieb einen Teil seines Bruttogehalts in einen Altersvorsorgevertrag ein. Vom Staat wird dies durch die Freistellung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gefördert.

 

Bis Ende 2004 bestand neben Brutto- und Nettoentgeltumwandlung auch die Möglichkeit, bis zu 1.752 Euro pro Jahr pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung einzuzahlen. Für Verträge aus dieser Zeit blieb diese Möglichkeit bestehen.

 

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern einige Vorteile. Arbeitgeber können hiermit nicht nur Lohnnebenkosten sparen. Diese Versorgung ist auch ein flexibles und relativ kostengünstiges Instrument, um den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung zu erfüllen und dabei die Zukunft der Mitarbeiter zu sichern. Der Arbeitgeber bestimmt dabei die jeweilige Form der Vorsorge. Eine besonders gute betriebliche Vorsorge kann auch beim Kampf um neue Fachkräfte ein entscheidendes Argument des Arbeitnehmers sein, genau bei dieser Firma zu arbeiten.

 

Die Nettoentgeltumwandlung ist vor allem für Versicherte mit kleinem und mittlerem Einkommen sowie mit Kindern eine gute Alternative. Im Jahr 2010 wurde eine Gesamtsparleistung von bis zu 2.100 Euro wie bei der privaten Riester-Rente durch Zulagen und Steuervergünstigung gefördert. Bei der Bruttoentgeltumwandlung können Angestellte von Steuervorteilen und Ersparnissen bei der Sozialversicherung profitieren. Der Arbeitnehmer muss für den Vorsorgebetrag keine Steuern zahlen, diese werden erst im Alter fällig. Da der Steuersatz dann oft sehr niedrig ist, ist diese Variante besonders für Vielverdiener interessant.