Arbeitszeitkonten sorgen für mehr Flexibilität
Eine flexible Einteilung der Arbeitszeit ist für Unternehmen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Immer mehr Firmen setzen daher auf Arbeitszeitkonten. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Die Grundidee hinter den Arbeitszeitkonten ist denkbar einfach: In Zeiten mit einem hohen Arbeitsaufkommen können die Arbeitnehmer mehr arbeiten und diese Mehrarbeit auf einem Konto sammeln. Bei einem geringeren Arbeitsaufkommen im Betrieb können die Arbeitnehmer dieses Guthaben wieder aufbrauchen und ihre Arbeitszeit reduzieren.
Damit können etwa saisonal schwankende Nachfragesituationen abgefedert und unproduktive Leerzeiten vermieden werden. Arbeitszeitkonten können zudem die Personalkosten senken, da keine Vergütung der Überstunden anfällt. Mit Arbeitszeitkonten können Betriebe auch über die tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen oder aber diese reduzieren. Dabei erhält der Arbeitnehmer für seine Mehrarbeit keinen Lohn, sondern ein Guthaben oder eben Abzug auf seinem Arbeitszeitkonto.
Immer mehr Unternehmen nutzen Zeitarbeitskonten
Ermöglicht wurde der Einsatz der flexiblen Arbeitszeit durch eine gesetzliche Änderung Ende der 90er-Jahre. Nachdem zuerst wenige Großunternehmen auf das sogenannte Flexi-Gesetz zurückgriffen, entscheiden sich inzwischen immer mehr Konzerne und auch verstärkt mittelständische Unternehmen für Arbeitszeitkonten-Modelle.
Experten erwarten, dass mit Blick auf die anstehende Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre auch das Thema Arbeitszeitkonto wieder stärker in den Fokus von Unternehmen und Arbeitnehmern rückt. Denn abhängig von der Ausgestaltung kann ein langfristiges Arbeitszeitkonto auch ein Ausscheiden aus dem Berufsleben vor der Regelaltersgrenze ermöglichen.
Arbeitszeitkonten - drei verschiedene Modelle
Konkrete Statistiken, welche Unternehmen und welche Arbeitnehmer auf welche Arbeitszeitkonten-Modelle setzen, gibt es nicht. In der Praxis haben sich viele verschiedene Modelle etabliert, die den Anforderungen der jeweiligen Betriebe Rechnung tragen. Am gängigsten dürften folgende drei Optionen sein:
Gleitzeitkonten
Hier können Überstunden kurzfristig in die kommenden Monate verschoben werden und entsprechend später durch Fehlzeiten ausgeglichen werden. Gleitzeitmodelle sind in der Regel an weitere Rahmenbedingungen wie zum Beispiel das Einhalten einer Kernarbeitszeit für die Arbeitnehmer geknüpft. Die Beschäftigten müssen bei einer Gleitzeitregelung normalerweise ihre Über- oder Fehlstunden zu definierten Zeiträumen oder Zeitpunkten ausgleichen. Das gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die flexiblen Arbeitszeitregelungen mit wenig Aufwand unter Kontrolle zu halten.
Lebensarbeitszeitkonten
Auf diesen Konten wird ausschließlich Arbeitszeit für einen späteren Vorruhestand gesammelt. Je größer das Zeitguthaben des Mitarbeiters ist, desto früher kann er in Rente oder in den Vorruhestand gehen.
Langzeitkonten
Auf diese Konten fließen sowohl Arbeitszeit, etwa aus Überstunden, als auch Geldbestandteile, zum Beispiel aus Boni-Zahlungen. Der Arbeitnehmer kann später entscheiden, wie er dieses Guthaben nutzen will. So kann er sich eine Auszeit, auch "Sabbatical“ genannt, nehmen, Weiterbildungen finanzieren oder einen vorgezogenen Ruhestand planen.
Grundsätzliche Empfehlungen zu Arbeitszeitkonten
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt Arbeitgebern, vor der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos zu prüfen, ob es rechtliche Einschränkungen gibt, die bei der Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle berücksichtigt werden müssen - beispielsweise durch den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.
Die Experten der Behörden verweisen darauf, dass auch bei einer schwankenden Arbeitszeit die Entlohnung der Beschäftigten konstant geleistet werden muss. Des Weiteren ist es sinnvoll, maximale Guthaben beziehungsweise die Höhe maximal möglicher Minusstunden des Arbeitszeitkontos zu vereinbaren - selbstverständlich schriftlich. Das Gleiche gilt für Zugriffsrechte der Beschäftigten auf den Freizeitausgleich. Hierbei sollte man darauf achten, dass der betriebliche Ablauf durch die Fehlzeiten nicht gestört wird.
Gesetzliche Neuregelungen seit 2009
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Wertguthaben in Langzeitkonten auf einer Entgeltbasis geführt werden. Für die bis dahin in Zeiteinheiten geführten Konten ist allerdings ein Bestandsschutz vorgesehen. So können bislang "in Zeit geführte“ Konten fortgeführt werden und auch neue individuelle Vereinbarungen entsprechend getroffen werden, wenn es dazu bereits einen Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht in jedem Fall gezwungen sind, bestehende Systeme auf die Entgeltbasis umzustellen.
Arbeitszeitkonto auf die Rente übertragen
Wenn der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet, rät das Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, das Arbeitszeitkonto auf "null“ zu bringen, also auszugleichen. Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeitkonto auf den neuen Arbeitgeber übertragen - sofern dieser entsprechende Regelungen anbietet. Ein grundsätzliches Recht auf Übertragung der Arbeitszeitkonten gibt es nicht.
Mit einer gesetzlichen Neuerung können alle Arbeitnehmer, die seit dem 1. Juli 2009 zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, der diese Möglichkeit nicht bietet, Werte auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Guthaben mindestens rund 15.000 Euro in Westdeutschland beziehungsweise mindestens rund 13.000 Euro in Ostdeutschland beträgt.
Komplexe Steuer- und Sozialversicherungsfragen
Bevor sich Unternehmer dazu entscheiden, Arbeitszeitkonten einzuführen, sollten sie sich umfassenden Rat und Hilfe von Experten holen. Denn im Zusammenhang mit Arbeitszeitkonten ergeben sich eine Reihe von teilweise schwierigen Fragen zum Steuerrecht und zu den notwendigen Sozialversicherungen. Während der Arbeitnehmer etwa Arbeitszeit auf seinem Konto ansammelt, muss er vom dafür nicht ausgezahlten, sondern gutgeschriebenen Gehalt keine Einkommensteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Der Arbeitgeber dagegen stockt die Summe um seine Beitragshälfte bei den Sozialabgaben auf. Denn in der späteren Freistellungsphase müssen die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden - je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ansprechpartner für Arbeitgeber sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die zuständigen Ministerien der Bundesländer und die Bundesagentur für Arbeit.