Betriebsausflug

Betriebsausflüge können das Teamgefühl steigern und die Motivation der Mitarbeiter verbessern. Hier erfahren Sie unter anderem, worauf Sie in Sachen Steuer- und Versicherungsrecht achten müssen.

 

Motivation für die Belegschaft

Ein gutes Betriebsklima ist Voraussetzung für eine produktive Arbeitsatmosphäre. Die Motivation der Mitarbeiter und das Teamgefühl kann durch gemeinsame Betriebsausflüge verbessert werden. Ein Treffen abseits des Arbeitsalltags kann helfen, etwaige Spannungen innerhalb der Belegschaft abzubauen. Allerdings gibt es einige Dinge, die Sie bei der Organisation eines Betriebsausflugs beachten sollten. Dazu gehören beispielsweise versicherungstechnische Fragen und auch das Vermeiden von Steuerfallen. Wir haben die wichtigsten Stolpersteine aufgeführt.

 

Der Betriebsausflug gehört zur Arbeitszeit, sofern er von der Firma geplant wird und alle Mitarbeiter eingeladen werden. Teilnehmen ist in der Regel Pflicht. Wer nicht teilnimmt, muss arbeiten oder bei Arbeitsunfähigkeit eine Krankschreibung vorlegen. In größeren Betrieben können auch in einzelnen Abteilungen Betriebsausflüge gemacht werden.

 

Unfallversicherung des Arbeitgebers

Bei einem Betriebsausflug sind alle Mitarbeiter gegen Unfälle versichert. "Voraussetzung hierfür ist, dass der Unfall durch die versicherte Tätigkeit zustande gekommen ist", erklärt Eberhard Ziegler vom Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV). Wer sich während des Betriebsausfluges von der Gruppe entfernt, ist nicht versichert. Der Versicherungsschutz umfasst alle Aktivitäten, die Teil des Betriebsausfluges sind, sowie Hin- und Rückweg. Was auf dem Betriebsausflug unternommen wird, spielt dabei keine Rolle. Das heißt, auch eventuell gefährliche Ausflüge wie Klettertouren oder Rafting sind im Rahmen der Unfallversicherung abgedeckt.

 

Übermäßiger Alkoholgenuss kann den Versicherungsschutz unwirksam machen. "Zur Ablehnung kommt es, wenn festgestellt wird, dass der Unfall ausschließlich durch den Alkohol verursacht wurde", erläutert Ziegler. Besonders beim Heimweg ist der Alkohol ein Thema. Wer Auto fährt und mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut hat, verliert den Unfallversicherungsschutz.


Auch gilt die Unfallversicherung des Arbeitgebers nicht für Gäste, die am Betriebsausflug teilnehmen. Eine Ausnahme wird hier manchmal gemacht, wenn die Betriebsfeier auf dem Firmengelände stattfindet. "Hier können auch Besucher gegen Unfälle versichert werden, wenn die Satzung des Unfallversicherungsträgers dies vorsieht", so Versicherungsexperte Ziegler.

 

Fahrtkosten und Steuerfallen

Der Arbeitgeber muss laut Deutschem Anwaltverein nicht für die An-und Abreise der Mitarbeiter zum Ausflugsort aufkommen - es sei denn, es ist gängige Praxis in dem Betrieb, dass die Fahrtkosten bei solchen Veranstaltungen übernommen werden. Dann entsteht eine sogenannte betriebliche Übung, die den Arbeitgeber in die Pflicht nimmt, auch künftig die Kosten zu tragen. Gleiches gilt, wenn eine vertragliche Vereinbarung den Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet.

 

Vorsicht: Steuerfallen

Veranstaltet eine Firma einen Betriebsausflug, sollte sie einen gewissen finanziellen Rahmen nicht überschreiten. 100 Euro pro Mitarbeiter gelten allgemein als Obergrenze.

 

Finden auffallend oft außergewöhnlich teure Betriebsausflüge statt, könnte das Finanzamt misstrauisch werden. Die Vermutung: Die Firma könnte mit Hilfe fingierter Betriebsausflüge ihren Angestellten ein höheres Gehalt zahlen, um so die Steuer und die Sozialabgaben zu umgehen. Besonders heikel sind Betriebsausflüge ins Ausland; ebenfalls problematisch ist es, wenn die Ehepartner von Mitarbeitern an der Veranstaltung teilnehmen. Schnell wirft das Finanzamt den Veranstaltern rein privates Interesse vor, und diese Vermutung muss der Arbeitgeber dann mühsam widerlegen.

 

Wo kann der Betriebsausflug hingehen?

Für den Betriebsausflug gibt es viele Alternativen. Ein einfaches Grillfest auf dem Betriebsgelände kann die Belegschaft genauso motivieren wie eine Abendveranstaltung in einem guten Restaurant.

 

Die einfache Feier ist aber nur eine Form des Betriebsausfluges. Viele Firmen setzen auf sportliche Freizeitaktivitäten. So kann man etwa in den Hochseilgarten zu einer Kletterpartie laden oder auf der Bowlingbahn in Teams gegeneinander und miteinander antreten.

 

Gut fürs Team

Ein großes Feld für Betriebsausflüge sind sogenannte Teambuilding-Veranstaltungen. Diese meist sportlichen Gruppen-Aktivitäten fördern der Teamgeist und unterstützen die Integration Einzelner. Die Teilnehmer müssen in ihrer Gruppe unterschiedliche Aufgaben lösen, zum Beispiel bei einer Stadtrallye. Auch Klettertouren, Segel- oder Raftingtrips gehören zu den Teambuilding-Maßnahmen. "Da die Aufgaben bei solchen Veranstaltungen nur im Team gelöst werden können, stärken die Ausflüge das Wir-Gefühl der Mitarbeiter", sagt Diplom-Psychologe Christian Hemschemeier, Leiter der Event-Agentur Alstertal-Coaching in Hamburg.

 

Kleiner Knigge für den Betriebsausflug

Da der Betriebsausflug eine berufliche Veranstaltung ist, gelten auch hier bestimmte Benimmregeln, an die man sich halten sollte. Vorschnelles Duzen im Rausch eines Betriebsfestes kann zu peinlichen Situationen führen, wenn man sich dann in der Firma wieder sieht.

 

Auch in lockerer Atmosphäre sollten die förmlichen Regeln eingehalten werden. Das fängt bereits bei der Begrüßung an. "Der Gastgeber, in diesem Fall der Verantwortliche in der Firma, reicht immer zuerst die Hand", weiß Benehmensberaterin Marlies Smits. "In einer Gruppe sollte immer zuerst der Ranghöchste begrüßt werden."

 

Der Chef als positives Beispiel

Wichtig ist auch das allgemeine Benehmen auf einem Betriebsausflug. "Der Chef sollte immer als positives Beispiel vorangehen und sich nicht hemmungslos betrinken", sagt Smits. Aber auch die Mitarbeiter sollten sich immer bewusst sein, dass sie sich in einer beruflichen Umgebung befinden, und nicht privat unterwegs sind. Der Betriebsausflug sollte also nicht zum Saufgelage missbraucht werden.

 

Für die Gespräche auf einem Betriebsausflug gelten die üblichen Benimmregeln. Dem Gesprächspartner sollte man immer in die Augen schauen und mit einer offenen Körperhaltung entgegentreten. Für die Gespräche mit Kollegen, die man weniger gut kennt, sollte man immer unverfängliche Themen wählen. Der Klassiker sind das Wetter, Sport und andere Freizeitaktivitäten. Vorsicht ist bei Gesprächen über Politik oder Religion geboten. Hier lauern Fettnäpfchen, so Expertin Smits. Auch die Arbeit sollte beim Betriebsausflug zur Nebensache werden und am besten gar nicht thematisiert werden.