Fünf bis acht Prozent aller deutschen Beschäftigten haben ein behandlungswürdiges Problem mit Alkohol oder Medikamenten, so schätzen Experten. Hier erfahren Sie, wie man Suchtgefährdete frühzeitig erkennt und welche Maßnahmen man ergreifen sollte.
Die Anforderungen in der Berufswelt werden stetig größer, das Tempo schneller. Vorgesetzte verlangen mehr Leistung in kürzerer Zeit. Manche Beschäftigte können dem Druck nicht widerstehen und flüchten in eine Medikamenten- oder Drogensucht. Als Vorgesetzter hat man hier nicht nur eine moralische Verantwortung, einzuschreiten. Auch der Gesetzgeber schreibt dem Chef dies vor. So darf der Vorgesetzte laut Unfallverhütungsvorschrift einen Mitarbeiter, der unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht und seine Arbeit nicht mehr "ohne Gefahr für sich oder andere ausführen kann", nicht mit Arbeit betrauen.
Die ärztliche Schweigepflicht und die Tatsache, dass nicht alle Beschäftigten mit Suchtproblemen auch als Abhängige erkannt werden, machen es schwer, genau zu sagen, wie viele Beschäftigte betroffen sind. "Wir gehen davon aus, dass fünf bis acht Prozent der Beschäftigten in einem Unternehmen ein behandlungsbedürftiges Problem mit Alkohol oder Medikamenten haben", sagt Angelika Nette, Referentin im Büro für Suchtprävention der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. Nach Angaben von Nette haben 8,9 Millionen Menschen in Deutschland beim Alkohol ein "riskantes Konsummuster". Sie trinken so viel, dass es zu einer Abhängigkeit führen könnte. Darüber hinaus sind insgesamt 1,2 Millionen Bundesbürger alkoholabhängig.
Autor: Luca Nelson, erstellt am 09.02.10; zuletzt aktualisiert am 22.09.11

