Viele Unternehmen sponsern ihren Mitarbeitern Fahrkarten, die Mitgliedschaft in einem Fitnessclub oder das Mittagessen. Damit wollen sie die Motivation der Mitarbeiter steigern und die Loyalität gegenüber dem Unternehmen erhöhen. Aber auch als Belohnung für besondere Leistungen kommen solche Angebote in Frage. Hier lesen Sie, was es bringt und was zu beachten ist.
Nach einer Studie des Instituts für Markt- und Sozialforschung (IFAK-Institut) in Taunusstein aus dem Jahr 2008 fühlen sich lediglich zwölf Prozent der Beschäftigten ihrem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet und sind motiviert und mit Engagement bei der Arbeit. Mitarbeitermotivation sollte also ein zentrales Anliegen des Personalmanagements sein. Neben dem Gehalt können auch andere monetäre Anreize dabei helfen. Als Arbeitgeber kann man seinen Mitarbeitern die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sponsern oder ihnen etwa einen Dienstwagen oder ein Diensthandy zur Verfügung stellen. Sofern diese Leistungen zusätzlich zum eigentlichen Gehalt ausgezahlt werden und die monatliche Grenze von 44 Euro nicht überschreiten, sind sie sozialversicherungsfrei. Dies gilt allerdings nur für Sachbezüge, nicht für Barzahlungen.
Individuelle Behandlung
Als Arbeitgeber muss man hier jedoch einiges beachten: "Zuwendungen wie ein Diensthandy oder ein Dienstwagen können den Neid der anderen Mitarbeiter hervorrufen“, sagt Julia Voss, Geschäftsführerin der Unternehmensberatung Voss und Partner. Die beabsichtigte Motivation kann dann ins Gegenteil umschlagen. Voss empfiehlt daher individuelle Lösungen, die auf jeden einzelnen Mitarbeiter zugeschnitten sind: "Solche Maßnahmen haben eine positive Wirkung auf die Angestellten.“ Der Mitarbeiter soll sich aussuchen können, welchen Zuschuss er bekommt: Er hat dann etwa die Wahl zwischen einem monatlichen Büchergutschein oder dem Beitrag für ein Fitnessstudio. Darüber hinaus empfiehlt Expertin Voss den Essenszuschuss. Dieser werde von Mitarbeitern durchweg sehr positiv wahrgenommen. "Das Zufriedenheitsniveau in der Firma steigt, und das kann sich auch positiv auf die Leistungen auswirken“, sagt Voss.
Steuerfreie Gesundheitsförderung
Für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung gilt die monatliche Freigrenze von 44 Euro nicht. Der Steuerfreibetrag hierfür, der mit dem Jahressteuergesetz 2009 rückwirkend zum 1. Januar 2009 eingeführt wurde, liegt bei 500 Euro. Diese Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes beitragen oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen. Auch Barzuschüsse des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer für Gesundheitsmaßnahmen, die diese selbst bezahlen, sind steuerlich begünstigt.
Ausgeschlossen ist jedoch die Übernahme von allgemeinen Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder Fitnessstudios. Spezielle Kurse, die die Anforderungen des Sozialgesetzbuches erfüllen, kann der Arbeitgeber jedoch durchaus steuerfrei bezahlen oder bezuschussen. Von der Steuer befreit sind laut Bundessteuerberaterkammer Leistungen, die zur Vorbeugung vor Krankheiten beitragen und überwiegend im betrieblichen Interesse stehen. Hierzu zählen die Bereiche Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressbewältigung und Einschränkung des Suchtmittelkonsums. Nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer fallen folgende Leistungen unter diese Regelung:
Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel
Vorbeugende verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
Aktivitäten zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
Aktivitäten zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
Rauchentwöhnungskurse
Suchtprogramme zur Reduzierung des Alkoholkonsums
Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates
Ausrichtung der Betriebsverpflegung an Ernährungsrichtlinien
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Autor: Luca Nelson, erstellt am 07.12.09; zuletzt aktualisiert am 18.01.12

