Zeitarbeit
Betriebe gleichen mit Zeitarbeit Personalengpässe aus, Arbeitnehmer vermeiden damit Arbeitslosigkeit oder sammeln erste Berufserfahrung. Allerdings hat die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung auch ihre Tücken.
Zeitarbeit ist in Deutschland bei vielen Unternehmen und Beschäftigten etabliert. Die große Zahl unterschiedlicher Bezeichnungen zeigt aber, dass die Dienstleistung noch immer umstritten ist. Während die einen von Arbeitnehmerüberlassung und Personalleasing reden, bezeichnen Kritiker die Zeitarbeit auch als Leih- oder Fremdarbeit. Sie sehen die Beschäftigten als Mitarbeiter zweiter Klasse und befürchten Lohndumping. Fakt ist, dass Zeitarbeiter in der Regel deutlich weniger verdienen als ihre fest angestellten Kollegen.
"Das Lohngefälle bei der Zeitarbeit gegenüber einem regulären Beschäftigungsverhältnis ist die Existenzgrundlage des Modells Zeitarbeit. Andernfalls gäbe es für die Arbeitgeber keinen Grund, auf Leiharbeiter zurückzugreifen“, erklärt Arbeitsrechtler Alexander Bartz von der Kanzlei Kliemt & Vollstädt. Tatsache ist aber auch, dass inzwischen weitreichende Schutzrechte für Zeitarbeiter und entsprechende Pflichten für den Arbeitgeber existieren.
Zunehmend qualifizierte Arbeitskräfte
Traditionelle Auftraggeber sind konjunktur- und saisonabhängige Branchen wie der Tourismus, die Gastronomie und der Autobau. Sie nutzen bisher eher gering qualifizierte Kräfte. Derzeit findet allerdings ein Wandel statt: "Durch die zunehmende Globalisierung, die anziehende Konjunktur und auch den demografischen Wandel entwickeln sich die Personaldienstleistungsunternehmen zunehmend zu Maklern für hoch qualifizierte Arbeitskräfte“, so Matthias Stief, Regionalkreisleiter des Interessenverbands Deutsche Zeitarbeitsunternehmen e.V. - kurz iGZ - für Oberbayern Nord und Niederbayern.
Engpässe seien bei den akademischen Berufen - insbesondere bei Mathematikern, Informatikern, Naturwissenschaftlern und Technikern - zu erwarten. "Schon in sechs Jahren werden nach Schätzungen von Experten 254.000 dieser hoch qualifizierten Arbeitskräfte fehlen“, so Stief. Experten prognostizieren deshalb, dass sich die Zeitarbeitsfirmen viel stärker als bisher auf die Vermittlung von Hochqualifizierten spezialisieren und neue Angebote schaffen.
Rechte und Pflichten
Grundlage für die Zeitarbeit ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG. Es erlaubt einem Arbeitgeber, Mitarbeiter an ein anderes Unternehmen zu "verleihen“. Der Arbeitnehmer ist also bei seinem Arbeitgeber angestellt und wird von ihm bezahlt, arbeitet aber für ein anderes Unternehmen.
Das Beschäftigungsverhältnis zwischen Verleihfirma und Zeitarbeiter ist voll sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer hat beispielsweise Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld und bestimmte Kündigungsfristen.
Seit der Überarbeitung im Jahr 2004 ist im Gesetz außerdem der Gleichstellungsgrundsatz verankert. Der Arbeitgeber muss dem Zeitarbeiter demnach die im Einsatzbetrieb geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts eines vergleichbaren fest angestellten Mitarbeiters gewähren. "Es sei denn, ein Tarifvertrag, der einzelvertraglich vereinbart wird, regelt Abweichendes“, beschreibt man beim in Berlin ansässigen Bundesverband Zeitarbeit - BZA - die gängige Praxis.
Einsatz zeitlich unbegrenzt möglich
Entgegen einer immer noch weitverbreiteten Meinung kann ein Zeitarbeiter zeitlich unbegrenzt im gleichen Kundenunternehmen arbeiten. Die ursprüngliche Beschränkung auf zwei Jahre wurde abgeschafft. Weggefallen ist ebenso das Wiedereinstellungsverbot. Somit kann der Zeitarbeiter wieder bei seiner Verleihfirma anfangen, auch wenn er zwischenzeitlich gekündigt wurde.
Bei der Auswahl einer Zeitarbeitsfirma sollten Unternehmen und Arbeitnehmer darauf achten, dass diese über eine unbefristete Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit verfügt.
Vorteile für Betriebe und Arbeitnehmer
Der Einsatz von Zeitarbeitern kann sich für Betriebe aller Größen lohnen. Sie können damit sowohl kurzfristig auftretende Personalengpässe als auch längere Fehlzeiten von fest angestellten Mitarbeitern - etwa im Mutterschutz - überbrücken. Zudem müssen sie den Zeitarbeiter nur für die effektiv geleistete Arbeit bezahlen. Die Kosten für Fehl- und Nichteinsatzzeiten trägt der Dienstleister. Weiterer Vorteil der Zeitarbeit: Der Betrieb kann die Arbeitnehmer in der Praxis testen und übernehmen, wenn sie sich bewährt haben. Durch den Einsatz in dem Betrieb erwirbt der Leiharbeiter kein Anrecht auf einen ständigen Arbeitsplatz: Es gibt keine gesetzliche Übernahmepflicht für einen Zeitarbeiter. Im Betrieb kann er zudem erst fest angestellt werden, wenn er das Leitarbeitsverhältnis beendet.
Auch für die Arbeitnehmer ist Zeitarbeit eine große Chance. Sie erhalten ein regelmäßiges Einkommen, qualifizieren sich ständig weiter und können sich für eine spätere Festanstellung empfehlen. Zeitarbeiter sind voll sozial- und krankenversichert und erwerben Rentenansprüche. Allerdings müssen sie sehr flexibel sein, was die Aufgaben, den Einsatzort und die Arbeitszeit angeht. Für Überstunden erhalten sie in der Regel keine Vergütung, sondern einen Freizeitausgleich
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schreibt viele Vertragsbestandteile eindeutig vor. Genauere Informationen enthält das "Merkblatt für Leiharbeitnehmer“ der Bundesagentur für Arbeit.
Tarifverträge
Weil die Branche der Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland stark zersplittert ist und mehrere Verbände existieren, existieren auch unterschiedliche Tarifverträge. Deshalb rät die Bundesagentur für Arbeit, die Vertragskonditionen genau zu überprüfen.