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Mann im Auto

Genaue Regeln für Dienstreisen lohnen sich

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Weil Dienstreisen im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt sind, sorgen sie häufig für Zündstoff zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Arbeitgeber sollten deshalb die Dienstreisen in ihrem Betrieb klar definieren, zum Beispiel die Spesen und die Vergütung der Reisezeit.

"Es ist dringend zu empfehlen, dass der Arbeitgeber die genauen Rechte und Pflichten beider Seiten festlegt und dies zum Beispiel in einer Dienstreiseordnung regelt", rät Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer, Partner der Berliner Kanzlei Gleiss Lutz und Leiter der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Auch Christian Götz, Arbeitsrechtsexperte und Gewerkschaftssekretär in der Rechtsabteilung von ver.di, empfiehlt ein klares Regelwerk.

 

Dieses Regelwerk wird durch einen Verweis im Arbeitsvertrag Teil dieser individuellen Vereinbarung oder durch Aushang am Schwarzen Brett gültig. "Eine Dienstreiseordnung ist auf jeden Fall für den Arbeitnehmer verbindlich", so Bauer. Häufig schließt der Betrieb eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit den Arbeitnehmervertretern. Das schaffe eine breitere Akzeptanz im Betrieb, sagt Gewerkschaftssekretär Götz.

 

Was ist eine Dienstreise?

Eine Dienstreise liegt nach allgemeiner Ansicht dann vor, wenn ein Mitarbeiter im Auftrag seines Unternehmens an einen Ort außerhalb des Dienstortes reist. Im Gegensatz dazu spricht man von einem Dienstgang, wenn er für seinen Arbeitgeber außerhalb des Betriebs etwas erledigt, dabei aber den Wohn- oder Dienstort nicht verlässt. In einer großen Metropole wie Berlin kann aber auch ein Dienstgang innerhalb des Stadtgebiets schon eine Dienstreise sein. Eine genaue gesetzliche Definition dazu gibt es nicht. Auf Dienstreise unterliegt der Mitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Reisewege sind Bestandteil der betrieblichen Tätigkeit.

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Autor: Luca Nelson, erstellt am 09.02.10; zuletzt aktualisiert am 27.09.11

 
 
 

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