Kurzarbeit ist ein Weg für Unternehmen, in wirtschaftlich schwachen Zeiten zu überleben, ohne Mitarbeiter kündigen zu müssen. Hier erfahren Sie mehr.
Was ist Kurzarbeit?
Die sogenannte Kurzarbeit ist ein Instrument, das Unternehmen nutzen können, um auch in Zeiten sinkender Aufträge ihre Kapazitäten flexibel zu gestalten. Unternehmen können so die Arbeitszeit entsprechend der gesunkenen Nachfrage reduzieren, ohne gleich Arbeitsplätze abbauen und Kündigungen an ihre Mitarbeiter aussprechen zu müssen.
Der Arbeitgeber kann, um seine Kosten zu senken, entsprechend der gekürzten Arbeitszeit auch die Bruttoarbeitslöhne kürzen. Wird zum Beispiel statt an fünf Tagen in der Woche nur noch an vier Tagen gearbeitet, zahlt das Unternehmen dem Arbeitnehmer auch nur vier Fünftel - also 80 Prozent - des Arbeitslohns aus.
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Arbeitnehmer klare Richtlinien vorgegeben, wann das Instrument Kurzarbeit eingesetzt werden darf. Um Kurzarbeit anmelden zu können, muss zum Beispiel ein "erheblicher Arbeitsausfall" vorliegen, der auf wirtschaftlichen Gründen oder auf "unabwendbaren Ereignissen" beruht.
Arbeitsagentur-Zuschuss federt Folgen für Arbeitnehmer ab
Um die finanziellen Folgen für die Arbeitnehmer aus der Kurzarbeit abzufedern, zahlt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitnehmern das sogenannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld ersetzt dem Arbeitnehmer einen Teil seines ausgefallenen Nettoentgelts, nämlich 60 Prozent oder 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind dem Haushalt angehört.
Nur der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmervertretung kann das Kurzarbeitergeld beantragen. Die Zahlung des Kurzarbeitergelds erfolgt wie der reguläre Lohn direkt durch den Arbeitgeber - der Arbeitnehmer muss hier also nicht gesondert aktiv werden.
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Autor: Luca Nelson, erstellt am 15.06.09; zuletzt aktualisiert am 14.06.11

