Alles zum Thema Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein Weg für Unternehmen, in wirtschaftlich schwachen Zeiten zu "überleben", ohne Mitarbeiter kündigen zu müssen. Hier erfahren Sie mehr.

 

Was ist Kurzarbeit?

Die sogenannte Kurzarbeit ist ein Instrument, das Unternehmen nutzen können, um auch in Zeiten sinkender Aufträge ihre Kapazitäten flexibel zu gestalten. Unternehmen können so die Arbeitszeit entsprechend der gesunkenen Nachfrage reduzieren, ohne gleich Arbeitsplätze abbauen und Kündigungen an ihre Mitarbeiter aussprechen zu müssen.

 

Der Arbeitgeber kann, um seine Kosten zu senken, entsprechend der gekürzten Arbeitszeit auch die Bruttoarbeitslöhne kürzen. Wird zum Beispiel statt an fünf Tagen in der Woche nur noch an vier Tagen gearbeitet, zahlt das Unternehmen dem Arbeitnehmer auch nur vier Fünftel - also 80 Prozent - des Arbeitslohns aus.

 

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Arbeitnehmer klare Richtlinien vorgegeben, wann das Instrument Kurzarbeit eingesetzt werden darf. Um Kurzarbeit anmelden zu können, muss zum Beispiel ein "erheblicher Arbeitsausfall" vorliegen, der auf wirtschaftlichen Gründen oder auf "unabwendbaren Ereignissen" beruht.

 

Arbeitsagentur-Zuschuss federt Folgen für Arbeitnehmer ab

Um die finanziellen Folgen für die Arbeitnehmer aus der Kurzarbeit abzufedern, zahlt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitnehmern das sogenannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld ersetzt dem Arbeitnehmer einen Teil seines ausgefallenen Nettoentgelts, nämlich 60 oder 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind dem Haushalt angehört.

 

Nur der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmervertretung kann das Kurzarbeitergeld beantragen. Die Zahlung des Kurzarbeitergelds erfolgt wie der reguläre Lohn direkt durch den Arbeitgeber - der Arbeitnehmer muss hier also nicht gesondert aktiv werden. 

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Kurzarbeiter-Regelung bietet Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

 

Für die Arbeitnehmer bleiben die Arbeitsplätze erhalten, und sie sind weiterhing sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Zudem liegt auch der durch Kurzarbeit reduzierte Lohn durch das gezahlte Kurzarbeitergeld in der Regel über den Leistungen des Arbeitslosengelds. Kurzarbeiter können zudem die Zeit für Weiterbildung und Zusatzqualifikation nutzen, sofern der Arbeitgeber dieses anbietet.

 

Der Arbeitgeber kann mit Kurzarbeit seine Kapazitäten flexibel an die Nachfrageentwicklung anpassen und dabei trotzdem sein qualifiziertes und erfahrenes Personal im Unternehmen halten. Verbessert sich die Auftrags- und Geschäftslage, kann er sofort wieder auf Vollzeitbeschäftigung umstellen. Zudem kann Kurzarbeit auch Kosten sparen, da hier nicht wie bei Entlassungen üblich Abfindungen gezahlt werden oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht entstehen.

 

Rente und Nebenbeschäftigung in der Kurzarbeit

Nach Aussage der Deutschen Rentenversicherung Bund wirkt sich Kurzarbeit auch auf die Höhe der späteren Rente aus. Die sich aus der Kurzarbeit ergebende Minderung ist den Angaben zufolge allerdings nur "geringfügig". Während der Kurzarbeit bleibt der Beschäftigte sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das bedeutet, wer Kurzarbeitergeld bezieht, unterliegt weiter der Rentenversicherungspflicht. Basis für die Beiträge ist das tatsächlich gezahlte - also in Folge der Kurzarbeit gekürzte - Bruttoentgelt. Der gesamte Beitrag dafür wird paritätisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.

 

Zusätzlich zahlt nur der Arbeitgeber für die ausgefallene Arbeitszeit weitere Beiträge an die gesetzliche Rentenkasse. Diese Beiträge werden dabei aus einem "fiktiven Arbeitsentgelt" berechnet. Die Beiträge für Renten- , Kranken- und Pflegeversicherung werden dabei auf der Basis von 80 Prozent des ausgefallenen Verdienstes gezahlt. Die Hälfte der Beiträge für die Sozialversicherung erstattet die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber.

 

Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet Fragen zur Kurzarbeit an ihrem gebührenfreien Servicetelefon. Die einheitliche Telefonnummer lautet 0800 - 10 00 48 00.

 

Wer in Kurzarbeit ist und dabei eine Nebenbeschäftigung aufnimmt, dem werden die daraus erzielten Einkünfte angerechnet. Das Kurzarbeitergeld wird entsprechend gekürzt.

 

Weitere Informationen zur Kurzarbeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat umfangreiche Informationen zum Thema Kurzarbeit in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Zudem bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Merkblatt "Kurzarbeit - Informationen für Arbeitnehmer" an. Weitere Informationen können Sie auch dem TK-Beratungsblatt entnehmen.