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Handschlag zwischen Mann und Frau

Mediation - ein Ausweg aus dem (Gerichts-) Streit

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Kommt es zwischen Kunden oder Mitarbeitern und Unternehmen zu einem Streit, endet dieser oft vor Gericht. Mediation kann hier eine sinnvolle Alternative sein.

Gerichtsverfahren kosten nicht nur Zeit, Geld und Nerven. Mit dem Urteilsspruch ist in der Regel auch das Verhältnis zwischen den Konfliktparteien zerstört.

 

Für ein Wirtschaftsunternehmen hat eine Auseinandersetzung vor Gericht fast immer negative Folgen - unabhängig davon, ob die gegnerische Partei ein ehemaliger Mitarbeiter ist oder ein Kunde. Selbst wenn das Unternehmen das Verfahren gewinnt, können ein vergiftetes Betriebsklimas oder ein Imageverlust des Unternehmens nach außen die Folgen sein.

 

Ein Urteil beendet zwar einen aktuellen Konflikt, löst ihn aber häufig nicht. Einen Ausweg aus diesem Dilemma bietet die Mediation. Mediation, lateinisch für "Vermittlung", ist ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. In Deutschland hat sich das Verfahren seit etwa 1990, beginnend mit der Familienmediation, zunehmend etabliert. Im angloamerikanischen Raum haben Mediationen im wirtschaftlichen Umfeld Erfolgsquoten von über 90 Prozent. 

 

Was ist Mediation?

In Mediationsverfahren wollen die Konfliktparteien mit Unterstützung einer unparteiischen Person - dem Mediator - außergerichtlich zu einer für beide Seiten gewinnbringenden Vereinbarung kommen. Die Konfliktlösung muss von den Konfliktparteien selbst erarbeitet werden: Der neutrale Mediator ist nicht für das inhaltliche Ergebnis der Verhandlungen, sondern nur für das Verfahren verantwortlich. Er ist lediglich Helfer und Vermittler bei der Kommunikation sowie im Verhandlungs- und Einigungsprozess. Im Unterschied zum Richter verfügt er über keine Entscheidungskompetenz und unterbreitet auch keine Kompromissvorschläge.

 

Ziel ist eine tragfähige, also dauerhaft befriedende Lösung - möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Parteien. Dabei ist die Mediation ein Verfahren, keine Institution wie etwa ein Schiedsgericht, eine Güte- oder Schlichtungsstelle. So spielt hier, anders als bei einem Gerichtsverfahren, die Frage nach einer eventuellen Schuld keine Rolle.

 

Auch unterscheidet sich Mediation deutlich von einer therapeutischen Vorgehensweise: Veränderungen im Verhalten der Parteien untereinander werden nur in dem Maße gefördert, als dass sie für eine verbindliche Lösung des Konflikts notwendig sind.

 

Wo kann Mediation eingesetzt werden?

Mediation wird in den verschiedensten Konfliktfeldern angewendet. Klassisches Feld für diese Art der Konfliktlösung ist die Familienmediation. Dazu gehört auch die Mediation bei Erbschaftsstreitigkeiten. Die Mediation zum Täter-Opfer-Ausgleich ist schon länger in der Strafprozessordnung und im Strafgesetzbuch verankert ist. Relativ neu ist die Schulmediation.

 

Die Wirtschaftsmediation kann vielfältig eingesetzt werden, sowohl innerhalb des Betriebs als auch bei Konflikten zwischen Unternehmen und Dritten. Zum Beispiel bei Mobbing, Mitbestimmungskonflikten, Konflikten bei Fusionen oder Wettbewerbsstreitigkeiten.

 

Auch wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung noch gar nicht im Raum steht, kann Mediation nützlich sein, etwa bei Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern, verschiedenen Abteilungen oder Gesellschaftern, mit Lieferanten, Kunden oder anderen Unternehmen.

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Autor: Luca Nelson, erstellt am 15.06.09; zuletzt aktualisiert am 18.05.12

 
 
 

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