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Geschäftsmänner und Frau

Überwachung mit der Kamera

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Die Überwachung der Lagerbestände oder Verkaufsräume mit der Kamera bietet Unternehmen oft Schutz vor Diebstahl. Doch nicht alles ist erlaubt. Lesen Sie hier, welche Bestimmungen Sie beachten sollten.

Immer neue Datenschutz-Skandale haben in jüngster Zeit die Debatten in der Öffentlichkeit angefacht. Im Fokus der allgemeinen Aufmerksamkeit standen Überwachungsmaßnahmen von großen Konzernen. Die öffentliche Diskussion fügte den betroffenen Unternehmen teils beträchtlichen Imageschaden zu. Um mögliche Pannen zu vermeiden, sollten sich Unternehmer, die eine Überwachung beispielsweise ihrer Lager, Verkaufsräume oder ihrer Mitarbeiter planen, tiefgehend über die rechtlichen Aspekte der geplanten Operation informieren. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil der Gesetzgeber das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) häufig an neue Gegebenheiten anpasst. Auch die Rechtsprechung wandelt sich.

 

Zudem sorgt die technische Fortentwicklung stets für neue Möglichkeiten der Observation. Oft sind diese Innovationen jedoch mit einem Risiko des Verstoßes gegen Datenschutzrichtlinien verbunden.

 

Unterschiedliche Rechtsgrundlagen

Die staatliche Videoüberwachung ist im Bundes- beziehungsweise Landespolizeigesetz geregelt. Dagegen gibt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Normen für die private Videoüberwachung vor. Weitere Vorgaben der einzelnen Bundesländer können die Vorschriften des BDSG zusätzlich abwandeln und erweitern. Darüber hinaus gibt es einzelne gesetzliche Vorschriften, in denen der Gesetzgeber die Videoüberwachung sogar explizit fordert. So müssen zum Beispiel bestimmte Räumlichkeiten von Banken, Casinos und Spielhallen mit Überwachungskameras ausgestattet sein.

 

Öffentlich zugänglicher und nicht öffentlich zugänglicher Raum

Das Bundesdatenschutzgesetz unterscheidet streng zwischen der Beobachtung öffentlich zugänglicher und nicht öffentlich zugänglicher Räume. In öffentlich zugänglichen Räumen ist eine heimliche Videoüberwachung immer verboten. In nicht öffentlichen Räumen, zum Beispiel auf einem Firmengelände, dürfen Sie unter strengen Auflagen heimlich elektronisch überwachen, zum Beispiel, um Straftaten aufzudecken.

Autor: Luca Nelson, erstellt am 10.01.11; zuletzt aktualisiert am 10.01.12

 
 
 

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