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Insolvenz

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Wenn ein Unternehmen insolvent wird, hat das weitreichende Folgen für Eigentümer, Mitarbeiter und Gläubiger. Hier lesen Sie, welche Rechte und Pflichten die Beteiligten in einem Insolvenzverfahren haben.

Ob mit oder ohne Wirtschaftskrise - die rund 1800 Insolvenzverwalter in Deutschland haben praktisch immer Konjunktur. Selbst in wirtschaftlich guten Zeiten gehen tagtäglich Unternehmen insolvent. Gründe hierfür gibt es zuhauf: Es kann am schlechten Management liegen, an wettbewerbsfähigeren Konkurrenten oder schlicht daran, dass ein Produkt beziehungsweise eine Leistung nicht mehr gefragt ist. Während ihres Geschäftsbetriebs nehmen Unternehmen Bankkredite auf, sie kaufen bei Lieferanten Waren ein, bezahlen die Mitarbeiter für ihre Arbeitsleistung und sind dem Staat gegenüber steuerpflichtig. Das Insolvenzverfahren dient dem Schutz der Gläubiger, wenn sich wegen schlecht laufender Geschäfte Zahlungsrückstände zulasten der Gläubiger ergeben.

 

Wann ist ein Unternehmen insolvent?

Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann und/oder überschuldet ist. In diesem Fall muss die Geschäftsführung unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen, sonst macht sie sich strafbar. Im Gegensatz zur gängigen Meinung bedeutet die Insolvenz - früher Konkurs genannt - aber nicht automatisch das Aus für das Unternehmen. Statt die Firma zu liquidieren, sollen die Insolvenzverwalter idealerweise den Betrieb sanieren und so den Fortbestand des Unternehmens sichern. Damit verbunden ist der Auftrag, den Gläubigern - in der Regel Banken, Lieferanten und Mitarbeitern - möglichst ihre Ansprüche zu sichern. In der Praxis müssen sie dennoch in den allermeisten Fällen auf über 90 Prozent ihrer Forderungen verzichten.

 

Ziel des Insolvenzfahrens

"Ziel ist es, die Gläubigeransprüche bestmöglich zu befriedigen. Außerdem haben die Insolvenzverwalter den Auftrag, das Unternehmen möglichst fortzuführen und zu sanieren", sagt Marcus Winkler, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter der Kanzlei Bernsau Brockdorff Lautenbach in Stuttgart. Die gesetzliche Basis hierfür bildet die Insolvenzordnung, die 1999 grundlegend erneuert wurde. Dabei wurden den Insolvenzverwaltern mehr Gestaltungsmöglichkeiten zur Sanierung eingeräumt. Dennoch bleibt die Insolvenz in erster Linie ein Gläubigerschutzverfahren: Durch den Insolvenzantrag wird das Betriebsvermögen als Ganzes geschützt. Das heißt, dass kein einzelner Gläubiger auf die Begleichung seiner Forderung bestehen kann. Erst mit Abschluss des Verfahrens werden die Schulden des Unternehmens bezahlt - und zwar gleichberechtigt an alle Gläubiger. "In den allermeisten Fällen müssen sie aber auf den überwiegenden Teil ihrer Forderungen verzichten, weil die verbleibende Vermögensmasse keine höhere Ausschüttungsquote hergibt“, so Winklers Erfahrung. 

Autor: Luca Nelson, erstellt am 20.04.10; zuletzt aktualisiert am 11.01.12

 
 
 

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