Die richtige Rechtsform für Unternehmer

Wer ein Unternehmen gründet oder erweitert, sollte sich gründliche Gedanken über die Rechtsform machen. An ihr hängen viele wichtige Dinge.

 

Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten und schwierigsten Entscheidungen für den Unternehmer, denn sie hat maßgeblichen Einfluss auf die Anforderungen an das Unternehmen. Aus dieser Entscheidung ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen, strukturellen und finanziellen Konsequenzen. So sind die persönliche Haftung des Unternehmers, die Art der Geschäftsführung, Beteiligung an Gewinn und Verlust des Unternehmens sowie die Anforderungen an die Rechnungs- und Bilanzregelung davon abhängig.

 

Entsprechend gründlich sollten die Entscheidung geplant werden. So finden Unternehmer die Rechtsform, die den Erfordernissen an ihr Geschäft am Besten gerecht wird. Rat bieten Experten bei Handwerksverbänden, den Industrie- und Handelskammern sowie Unternehmensberater oder spezialisierte Rechtsanwälte.

 

Eine Übersicht der zuständigen Handwerkskammern bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf seiner Webseite. Auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) finden Sie Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer.

 

Wesentliche Unterscheidungsmerkmale

Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von Rechtsformen: Das Einzelunternehmen, die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft. Bei Einzel- und Personengesellschaften haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten ihres Unternehmens in voller Höhe. Das schließt in der Regel auch das Privatvermögen ein. Bei Einzel- und Personengesellschaften sind Eigentümer und Geschäftsführer stets identisch, während in Kapitalgesellschaften Eigentum und Geschäftsleitung getrennt sein kann. Allerdings haben sich in der Vergangenheit auch eine Reihe von Sonder- und Mischformen etabliert. So gibt es etwa eine Ein-Personen-GmbH. 

 

Die wichtigsten Rechtsformen im Überblick

Einzelunternehmen

Die einfachste Art der Unternehmensgründung ist eine Gewerbeanmeldung bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde, dem Gewerbe- oder Ordnungsamt. Wer im Sinne des Handelsgesetzbuches lediglich als Kleingewerbetreibender aktiv ist, muss sich allerdings nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Bei einem Einzelunternehmen wird die unternehmerische Tätigkeit durch lediglich eine natürliche Person ausgeübt.

 

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf den Vor- und Zunamen des Unternehmers. Das Einzelunternehmen verursacht vergleichsweise geringe Gründungskosten. Allerdings haftet der Einzelunternehmer unbeschränkt mit seinem Betriebs- und Privatvermögen.

 

Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft oder GbR)

Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, die GbR, gelten ähnliche Grundsätze wie für den Einzelunternehmer. Eine GbR entsteht, sobald sich mehr als zwei oder mehr Partner entscheiden, ein Unternehmen zu gründen. Die gemeinsame Gründung sollte in einem sogenannten Gesellschaftsvertrag schriftlich festgehalten werden. Die GbR erfordert einen vergleichsweise geringen Gründungsaufwand und geringe Gründungskosten. Alle Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen. Gläubiger können ihre Forderungen dabei sowohl gegen die Gesellschaft, die Gesellschafter oder auch beide zugleich gerichtlich geltend machen.

 

Einzelkaufmann/Einzelkauffrau (e.K.) und offene Handelsgesellschaft (OHG)

Durch einen Eintrag ins Handelsregister firmiert der Einzelunternehmer als Einzelkaufmann oder Einzelkauffrau (e.K.). Eine GbR wird durch den Eintrag ins Handelsregister zur offenen Handelsgesellschaft (OHG).

 

Beide Gesellschaftsformen unterliegen den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Das bedeutet auch, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der OHG mit ihren jeweiligen Geschäftsanteilen sowie mit ihrem Privatvermögen haften, wenn und soweit der Gesellschaftsvertrag im Einzelfall nichts anderes bestimmt. Gesellschafter, die aus der OHG aussteigen, haften noch fünf Jahre lang für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Verbindlichkeiten. Im Gegensatz zu einer GbR kann die OHG unter dem Firmennamen Rechte erwerben und Pflichten eingehen.

 

Kommanditgesellschaft (KG)

Der Unterschied zwischen einer Kommanditgesellschaft und einer OHG besteht im Wesentlichen darin, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gläubigern auf einen genau bezifferten Geldbetrag beschränkt ist. Dieser Geldbetrag wird in das Handelsregister eingetragen. Die KG besteht aus dem Unternehmer, dem Komplementär, sowie aus weiteren Gesellschaftern, den Kommanditisten. Die Kommanditisten haben in der Regel  eine rein finanzielle Beteiligung am Unternehmen, während der Komplementär die Geschäfte führt. Der Komplementär haftet uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen, die Kommanditisten nur beschränkt in der Höhe ihrer Einlage.

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet, dass nicht die Person, sondern die Gesellschaft haftet. Das Gesetz schreibt für die Gründung der GmbH ein Mindestkapital von 25.000 Euro vor. Schon bei der Gründung müssen alle Gesellschafter zusammen mindestens die Hälfte davon einzahlen. Die Haftung der GmbH als juristische Person entspricht der Höhe der Kapitaleinlagen. Als juristische Person ist die GmbH selbst Träger von Rechten und Pflichten. Eine GmbH ist verpflichtet, eine Bilanz vorlegen. In der Regel verlangen Banken angesichts der beschränkten Haftung der GmbH bei der Kreditvergabe selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter.

 

Ein-Personen-GmbH

Eine Sonderform der GmbH ist die Ein-Personen-GmbH. Hier führt ein Einzelunternehmer sein Unternehmen als GmbH mit den gleichen Regeln wie eine reguläre GmbH. Er ist Inhaber und angestellter Geschäftsführer in Personalunion. Dadurch kann er allein entscheiden. Die Haftung beschränkt sich allerdings auf die GmbH und deren Stammkapital. Bei der Kreditvergabe durch die Banken müssen die Inhaber der Ein-Personen-GmbH in der Praxis aber auch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eingehen.

 

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist im Kern eine Kommanditgesellschaft, eine KG. Bei dieser Rechtsform ist eine GmbH Gesellschafter der KG. Dadurch ist die Haftung des Komplementärs auf die Haftung der GmbH beschränkt. Häufig sind die Gesellschafter der GmbH auch die Kommanditisten der KG.

 

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft UG ist eine neue Form der GmbH. Sie benötigt als Gründungskapital lediglich einen Euro. Dabei müssen aber mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses in das Stammkapital zurückgelegt werden. Erreicht das Stammkapital 25.000 Euro, wird die UG in eine GmbH umgewandelt.

 

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft, die AG, ist eine häufig gewählte Rechtsform für größere Unternehmen. Sie können ihren Kapitalbedarf als AG deutlich besser über den Kapitalmarkt decken. Aktiengesellschaften sind durch das Aktiengesetz relativ strengen Regeln unterworfen. Für die Gründung einer AG werden als Grundkapital 50.000 Euro benötigt.