Wie Sie das Beschäftigungsverhältnis während der Entsendung mit Ihrem Arbeitnehmer vertraglich regeln, ist nicht nur Formsache, sondern kann auch Konsequenzen für die Versicherung haben.
Im Regelfall treffen bei einer Entsendung ins Ausland zwei Rechtssysteme aufeinander. Das gilt auch auf dem Feld des Arbeitsrechts. Auf der einen Seite steht das deutsche Recht, das Sie und Ihre Mitarbeiter bei der vertraglichen Absicherung des Auslandeinsatzes wahrscheinlich möglichst weitgehend anwenden wollen. Auf der anderen Seite steht das Recht des jeweiligen Gastlandes, das häufig zwingend Regelungen enthält, die Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen beachten müssen.
Grundsätzlich können Entsendungen in Länder der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums arbeitsrechtlich einfacher abgewickelt werden als Entsendungen in andere Länder.
Das einseitige Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht jedoch in keinem Fall für eine Entsendung aus. Daher haben sich in der Praxis so genannte Entsendungsverträge bewährt. Diese Verträge müssen stets individuell formuliert und abgeschlossen werden, da es keine einheitlichen Vorgaben dafür gibt. Es haben sich aber verschiedene Vertragsmodelle etabliert, zum Beispiel das Einvertragsmodell, das Zweivertragsmodell und das Mehrvertragsmodell.
Mehr darüber sowie über sinnvolle Inhalte eines Entsendevertrags erfahren Sie auf den Folgeseiten.
erstellt am 22.03.10; zuletzt aktualisiert am 15.02.12
Quelle: TK