Wenn Sie sich mit Ihrem Unternehmen im Ausland engagieren, dort eine Tochtergesellschaft gründen, bestehende Aktivitäten ausweiten oder ein Joint Venture eingehen, werden Sie erfahrungsgemäß erfahrene Mitarbeiter aus Deutschland eine Zeitlang dorthin entsenden.
Eine Entsendung liegt zum einen dann vor, wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter ins Ausland entsenden, damit dieser dort für Sie tätig ist. Eine Entsendung kann zum anderen bedeuten, dass Sie einen Mitarbeiter in Deutschland speziell für einen Einsatz im Ausland einstellen.
Das entscheidende Kriterium ist in beiden Fällen, dass der Lebensmittelpunkt des Mitarbeiters vor seinem Auslandseinsatz in Deutschland lag. Zudem unterliegt der Mitarbeiter auch im Ausland den Anweisungen des deutschen Arbeitgebers.
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Mit einer Entsendung ist eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen und formalen Regeln verbunden: Ob Sozialversicherung, Steuerrecht, Arbeits- oder Aufenthaltsrecht - auf den folgenden Seiten können Sie lesen, was Sie bei einer Entsendung beachten müssen.
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erstellt am 18.03.10; zuletzt aktualisiert am 13.04.12
Quelle: TK