Hautkrebs-Screening
Immer häufiger erkranken auch junge Menschen an Hautkrebs. Daher können TK-Versicherte ab 20 Jahren an einem Hautkrebs-Screening teilnehmen.
Diese Früherkennungsuntersuchung können Frauen und Männer
- ab dem Alter von 20 Jahren bis 34 Jahren alle zwei Jahre bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen, der an dem Versorgungsangebot teilnimmt, in Anspruch nehmen.
- ab 35 Jahren jedes zweite Jahr bei hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin, Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Dermatologen, Internisten und praktischen Ärzte durchführen lassen.
Fragen Sie Ihren Arzt, ob und was er über die Gesundheitskarte abrechnen kann. Bei den berechtigten Ärzten brauchen Sie nur Ihre TK-Gesundheitskarte vorzulegen. Dann erfolgen die genannten Früherkennungsuntersuchungen unter den beschriebenen Voraussetzungen für Sie kostenlos.
Die TK darf Ihnen keine Ärzte empfehlen. Eine Hilfe bei der Suche nach Ärzten für das Hautkrebs-Screening finden Sie aber bei der Arztsuche Hautkrebs-Screening.
Die Untersuchung
Der Arzt erhebt beim Hautkrebs-Screening die Krankengeschichte, begutachtet die Haut gründlich von Kopf bis Fuß und bespricht das Ergebnis mit Ihnen. Auffällige Hautveränderungen werden, soweit noch nicht geschehen, durch einen Hautarzt untersucht. Falls erforderlich, sichert eine Gewebeprobe die Diagnose ab.
Ziel ist es, den schwarzen Hautkrebs, das sogenannte maligne Melanom, sowie den hellen Hautkrebs, also das Basalzell- und Plattenepithelkarzinom, frühzeitig zu erkennen.
Einige Ärzte bieten weitere Untersuchungen zur Hautkrebs-Früherkennung an. Bevor Sie derartige Untersuchungen nutzen, klären Sie bitte mit der TK, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Folgende Bundesländer haben abweichende Regelungen:
Baden-Württemberg
Für TK-Versicherte in Baden-Württemberg gibt es beim Hautkrebs-Screening keine Altersbeschränkung.
Hamburg
In Hamburg ist ein Hautkrebs-Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.
Niedersachsen
In Niedersachsen ist ein Hautkrebs-Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 18 Jahren möglich.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gilt die gesetzliche Regelung mit dem Anspruch ab dem Alter von 35 Jahren.
Schleswig-Holstein
Für TK-Versicherte in Schleswig-Holstein gibt es beim Hautkrebs-Screening keine Altersbeschränkung.