TK-Versicherte können ab einem bestimmten Alter verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wahrnehmen.
Einmal jährlich
Frauen
Der Arzt untersucht im Rahmen der Früherkennungsrichtlinien bei Frauen ab dem Alter von
- 20 Jahren: die Genitalorgane. Außerdem entnimmt er Untersuchungsmaterial aus dem Gebärmutterhalskanal, das auf Krebszellen untersucht wird.
- 30 Jahren: zusätzlich die Brust und die Lymphknoten in der Region durch Abtasten. Die Frau wird außerdem zur regelmäßigen Selbstuntersuchung angeleitet.
Veränderungen an der Brust lassen sich oftmals gut selbst ertasten. Deshalb sollten Frauen ab 30 zusätzlich zur jährlichen Früherkennungsuntersuchung eine monatliche "Selbstkontrolle" durchführen. Dazu werden - am besten einige Tage nach der Periodenblutung - beide Brüste auf Verhärtungen oder Knötchen abgetastet. Frauen, die unsicher sind, ob sie den eigenen Tastergebnissen trauen können, sollten ihren Frauenarzt zu Rate ziehen. Er kann ihnen genau zeigen, wie sie die Selbstkontrolle durchführen sollten.
Männer
Der Arzt untersucht bei Männern ab dem Alter von 45 Jahren die äußeren Genitalorgane, die Prostata und die Lymphknoten in der Region durch Abtasten.
In der Altersgruppe zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr ist der bösartige Hodentumor die häufigste Krebserkrankung des Mannes, obwohl insgesamt der Hodentumor mit ein bis zwei Prozent aller Tumorerkrankungen selten ist. Die jährliche Zahl der Neuerkrankungen beträgt etwa sieben pro 100.000 männlichen Einwohnern. Männer sollten sich daher bereits ab dem 18. Lebensjahr einmal im Monat selbst untersuchen. Verhärtungen, Knoten, Vergrößerungen oder Verkleinerungen und ausgeprägte Druckunempfindlichkeit der Hoden sind ein Grund, den Arzt aufzusuchen.
Frauen und Männer
Ab dem Alter von 50 Jahren können Frauen und Männer eine Untersuchung des Rektums (= Mastdarm, unterster Abschnitt des Dickdarms) sowie des übrigen Dickdarms in Anspruch nehmen.
Einzelne Untersuchungsinhalte und Zeitintervalle siehe:
Jedes zweite Kalenderjahr
Frauen
Ab 50 Jahren bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres können Frauen sich im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs untersuchen lassen.
Frauen und Männer
Ab dem Alter von 35 Jahren haben Frauen und Männer Anspruch auf die Untersuchung der Haut.
Keine Praxisgebühr für die ärztliche Beratung
Patienten, die sich während der Krebsfrüherkennungsuntersuchung zusätzlich ärztlich beraten lassen, müssen dafür keine Praxisgebühr bezahlen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen mit einer Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinie klargestellt.
Danach gehört es zur Früherkennungsuntersuchung dazu, dass der Arzt die Befunde mitteilt sowie den Patienten berät, zum Beispiel zum weiteren Vorgehen.
erstellt am 26.10.05; zuletzt aktualisiert am 13.04.12
Quelle: TK, G-BA