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Wer die Krankenversicherung wechseln möchte, findet in der TK einen verlässlichen Partner

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Wozu die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn der Gesetzgeber doch für alle Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz vorgibt? Diese Frage ist schnell beantwortet. Denn unabhängig vom Beitrag unterscheiden sich die Krankenkassen nach wie vor in wesentlichen Punkten. Diese Unterschiede liegen beispielsweise in den angebotenen Leistungen, dem Service oder beim Umfang und der Gestaltung von Zusatzversicherungen und Wahltarifen.

Die Techniker Krankenkasse bietet ihren Versicherten mehr als 10.000 Einzelleistungen. Viele TK-Leistungen gehen dabei über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen hinaus. Übrigens: Die TK dokumentiert Zusatzleistungen in ihrer Satzung.

 

Auch wenn Ihnen Service wichtig ist, treffen Sie mit der TK eine gute Wahl. In bundesweit über 200 Geschäftsstellen stehen Ihnen die Kundenberater der TK für alle Fragen zu Ihrer Krankenversicherung zur Verfügung. Telefonisch ist das TK-ServiceTeam rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie da.

 

Die freie Wahl der Krankenversicherung - der Wechsel ist ganz unkompliziert

Ob privat oder gesetzlich versichert: - Der Wechsel zur TK ist einfach: TK-Antrag ausfüllen, der alten Krankenkasse kündigen und die Kündigungsbestätigung an die TK senden. Ihre neue TK Mitgliedskarte erhalten Sie dann bald per Post

 

Bitte beachten Sie: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. In der Regel müssen Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrer alten Kasse gewesen sein, um in eine andere Kasse wechseln zu können.

 

Als Arbeitnehmer kann man sich bei der TK ebenso versichern wie als Selbstständiger, als Student, Auszubildender oder Rentner. Alle Interessenten, die die Krankenversicherung wechseln wollen, finden bei uns eine kompetente Beratung, um die richtige Entscheidung für eine gesunde Zukunft zu treffen.

erstellt am 01.04.11

Quelle: TK

 
 
 

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