1. Präambel
Mit dem Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten (Bonusprogramm) leistet die Techniker Krankenkasse (TK) einen aktiven Beitrag zur Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten sowie zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Bonusprogramm ist mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gemäß § 65 a Sozialgesetzbuch V (SGB V) gestartet und wurde zuletzt zum 1. Januar 2013 angepasst. Die TK behält sich vor, das Bonusprogramm mit Wirkung für die Zukunft zu ergänzen, zu verändern oder einzustellen.
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