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Verletztengeld

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Das Verletztengeld ist das Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Sie erhalten es, wenn Sie durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig geworden sind.

Bei Arbeitnehmern zahlen die Krankenkassen das Verletztengeld aus. Sie handeln dabei im Auftrag der Berufsgenossenschaften beziehungsweise der Unfallkassen. Verletztengeld erhalten Sie, solange Sie wegen Ihres Unfalls kein Arbeitsentgelt erhalten. Sind Sie selbstständig und haben Sie sich selbst gesetzlich unfallversichert, wenden Sie sich direkt an Ihre Berufsgenossenschaft.

 

Voraussetzung: Der Durchgangsarzt

Um Verletztengeld bekommen zu können, müssen Sie einen so genannten Durchgangsarzt aufsuchen. Er leitet die Therapie zu Lasten des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers ein. Dieser Facharzt entscheidet auch, ob Sie sich weiter von ihm behandeln lassen müssen oder ob Sie im Anschluss zu einem anderen Arzt gehen können. Bei Arbeitsunfällen haben Sie bei den Berufsgenossenschaften beziehungsweise Unfallkassen keine freie Arztwahl.

 

Höhe

Das Verletztengeld erhalten Sie für Kalendertage, also auch für Samstage und Sonntage. Bekommen Sie es einen ganzen Kalendermonat lang, erhalten Sie es für 30 Tage.

 

Die Höhe des Verletztengeldes hängt davon ab, wie viel Arbeitsentgelt Sie pro Kalendertag bekommen. Die Fachleute sprechen vom "kalendertäglichen Regelentgelt". Ihr Verletztengeld beträgt 80 Prozent dieses Entgelts, wenn es unter einer bestimmten Höchstgrenze liegt. Verdienen Sie mehr, erhalten Sie 80 Prozent des Betrags der Höchstgrenze. Mehr als Ihr regelmäßiges Nettoarbeitsentgelt pro Kalendertag darf es aber nicht sein.

 

Ihr "kalendertägliches Regelentgelt" ist der 30. Teil Ihres regelmäßigen monatlichen Bruttoarbeitsentgelts oder, auf das ganze Jahr bezogen, der 360. Teil Ihres jährlichen Bruttoarbeitsentgelts bis zu der jeweiligen Höchstgrenze.

 

Bei der Berechnung werden auch Einmalzahlungen berücksichtigt, zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

 

Die Höchstgrenze ist vom jeweiligen Unfallversicherungsträger abhängig. Ihr Familienstand und ob Sie ambulant oder stationär behandelt werden, spielt bei der Höhe des Verletztengelds keine Rolle.

 

Mit dem Auszahlschein zum Arzt

Die TK schickt Ihnen anschließend einen Vordruck für den Arzt, den Auszahlschein. Sie nennt Ihnen einen auch Termin, zu dem Sie mit diesem Schein zu Ihrem Arzt gehen sollten. Auf dem Auszahlschein bestätigt Ihr Arzt, dass Sie arbeitsunfähig krank waren und es eventuell noch weiter sind. Dann senden Sie der TK den Auszahlschein zu, und Sie bekommen Ihr Verletztengeld.

 

Wichtig zu wissen

Verletztengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt. Die TK zahlt es Ihnen für die Zeit ab dem Ende der Gehaltszahlungen Ihres Arbeitsgebers bis zu dem Tag, an dem Ihr Arzt den Auszahlschein unterschrieben hat. Sind Sie weiterhin krank, sendet die TK Ihnen einen neuen Auszahlschein zu. So können wir Ihr Verletztengeld nahtlos an Sie zahlen.

erstellt am 05.01.09; zuletzt aktualisiert am 08.03.12

Quelle: TK

 
 
 

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