Neuanfang nach dem Krieg
1953 trat in Hamburg die erste Vertreterversammlung nach dem Zweiten Weltkrieg zusammen. Ehrenamtliches Engagement sorgt seitdem für Versichertennähe.
Erst am 17. April 1953 ging die fast zwanzig Jahre dauernde Zwangspause der Selbstverwaltung bei der TK zu Ende. In Hamburg trat die erste Vertreterversammlung nach dem Zweiten Weltkrieg zusammen. "Nach fast 20-jähriger Bevormundung hatten die Versicherten wieder die Möglichkeit, nach demokratischen Grundsätzen tätig zu sein", schrieb 1963 der Vorsitzende der Vertreterversammlung Heinz von der Lieth im Mitteilungsblatt der Kasse zum zehnjährigen Jubiläum der Selbstverwaltung.
Versichertennähe praktiziert
Seit der Wiedereinführung der Selbstverwaltung wird bei der TK Versichertennähe praktiziert, auch auf politisch höchster Ebene. Verschiedene Modellvorhaben der TK - wie in jüngerer Zeit der Tarif mit Selbstbehalt oder Akupunktur - gehen auf die Arbeit der 1996 zum Verwaltungsrat verschmolzenen ehrenamtlichen Gremien der TK zurück.
Doch soweit war die Selbstverwaltung 1953 noch lange nicht: Ihre erste Aufgabe damals war es, die Versicherungsbedingungen zu überarbeiten. Außerdem musste eine neue Satzung aufgestellt werden, um die Tätigkeit von Vorstand, Vertreterversammlung und Geschäftsführung voneinander abzugrenzen. Die Vertreterversammlung trat mindestens zweimal im Jahr zusammen. Sie beschloss die Versicherungsbedingungen, stellte den Jahreshaushaltsvoranschlag fest und nahm die Jahresrechnung ab. Die Mitglieder der Vertreterversammlung wurden nach 1953 bei den alle vier Jahre stattfindenden Sozialwahlen gewählt. Heute finden die Sozialwahlen alle sechs Jahre statt; Vertreterversammlung und Vorstand sind zum Verwaltungsrat verschmolzen. An der Bedeutung der Selbstverwaltung hat sich aber nichts geändert. Der Verwaltungsrat hat eine ähnliche Funktion wie der Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft. Er beschließt Satzungsänderungen für Kranken- und Pflegeversicherung und den Haushaltsplan. Die TK ist damit heute wie damals eine Krankenkasse, in der die Mitglieder ihre eigene Unternehmensaufsicht führen.
Familienfreundlich
Bei der TK galt die Familie schon immer als wichtige soziale Einheit, die von jung bis alt vor den Auswirkungen von Krankheit zu schützen war. Aus diesem Grund versicherte die TK von Anfang an Familienangehörige mit.
1958 entschloss sich die TK zu einer Neuerung, die ihrer Zeit weit voraus war: Als erste Krankenkasse der Bundesrepublik Deutschland nahm sie auch "Lebensgefährtinnen von Mitgliedern, die keine Ehefrau haben" in die Familienversicherung auf. "Auch Familienwochenhilfe kann für solche Lebensgefährtinnen gewährt werden", - so hieß es in einer Dienstanweisung vom 17. Juli 1958, die bis Mitte der 1960er Jahre gültig war. Was in den 1950ern vielleicht skandalös war, erwies sich als zukunftsfähig. Unverheiratete Lebenspartnerinnen wurden in ihrer sozialen Stellung aufgewertet und Ehefrauen gleichgestellt. Hier zeigt sich, dass der TK ein lebensweltlicher Pragmatismus wichtiger war als die moralische Gängelung der eigenen Mitglieder.
Diese und weitere Beispiele sowie eine im Wesentlichen unbürokratische Handlungsweise trugen neben den vorteilhaften Versicherungsbedingungen erheblich zum guten Ruf der Krankenkasse bei.