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Neuanfang nach dem Krieg

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1953 trat in Hamburg die erste Vertreterversammlung nach dem Zweiten Weltkrieg zusammen. Ehrenamtliches Engagement sorgt seitdem für Versichertennähe.

Erst am 17. April 1953 ging die fast zwanzig Jahre dauernde Zwangspause der Selbstverwaltung bei der TK zu Ende. In Hamburg trat die erste Vertreterversammlung nach dem Zweiten Weltkrieg zusammen. „Nach fast 20-jähriger Bevormundung hatten die Versicherten wieder die Möglichkeit, nach demokratischen Grundsätzen tätig zu sein“, schrieb 1963 der Vorsitzende der Vertreterversammlung Heinz von der Lieth im Mitteilungsblatt der Kasse zum zehnjährigen Jubiläum der Selbstverwaltung.

 

Versichertennähe praktiziert

Seit der Wiedereinführung der Selbstverwaltung wird bei der TK Versichertennähe praktiziert, auch auf politisch höchster Ebene. Verschiedene Modellvorhaben der TK - wie in jüngster Zeit der Tarif mit Selbstbehalt oder Akupunktur - gehen auf die Arbeit der 1996 zum Verwaltungsrat verschmolzenen ehrenamtlichen Gremien der TK zurück.

 

Doch soweit war die Selbstverwaltung 1953 noch lange nicht: Ihre erste Aufgabe damals war es, die Versicherungsbedingungen zu überarbeiten. Außerdem musste eine neue Satzung aufgestellt werden, um die Tätigkeit von Vorstand, Vertreterversammlung und Geschäftsführung voneinander abzugrenzen. Die Vertreterversammlung trat mindestens zweimal im Jahr zusammen. Sie beschloss die Versicherungsbedingungen, stellte den Jahreshaushaltsvoranschlag fest und nahm die Jahresrechnung ab. Die Mitglieder der Vertreterversammlung wurden nach 1953 bei den alle vier Jahre stattfindenden Sozialwahlen gewählt. Heute finden die Sozialwahlen alle sechs Jahre statt; Vertreterversammlung und Vorstand sind zum Verwaltungsrat verschmolzen. An der Bedeutung der Selbstverwaltung hat sich aber nichts geändert. Der Verwaltungsrat hat eine ähnliche Funktion wie der Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft. Er beschließt Satzungsänderungen für Kranken- und Pflegeversicherung und den Haushaltsplan. Die TK ist damit heute wie damals eine Krankenkasse, in der die Mitglieder ihre eigene Unternehmensaufsicht führen.

 

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erstellt am 20.02.09; zuletzt aktualisiert am 11.04.12

Quelle: TK und Institut für Firmen- und Wirtschaftsgeschichte, Hamburg

 
 
 

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