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Satzung der TK

 

53 Seiten

In der Satzung der Techniker Krankenkasse (TK) finden Sie neben der Verfassung der TK die Regelungen zu Mitgliedschaft, Beiträgen und Leistungen. Zudem beinhaltet die Satzung auch eine Vorschrift zur Höhe der Rücklage sowie die Regelungen der TK nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz. Im neuesten Abschnitt der TK-Satzung finden Sie die Ausführungen zu den Wahltarifen.

 

Alle Änderungen stets im Blick

Änderungen der Satzung werden vom Verwaltungsrat der TK beschlossen und vom Bundesversicherungsamt als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt. Ist das geschehen, werden diese Satzungsnachträge öffentlich bekannt gemacht und in die jeweils geltende Fassung der TK-Satzung eingearbeitet.

Damit Sie stets auf dem aktuellen Stand sind, stehen Ihnen die TK-Satzung sowie die neuesten Satzungsnachträge der TK und der TK Pflegeversicherung zum Herunterladen zur Verfügung.

 

Downloads

 

Bekanntmachungen zur Satzung der Techniker Krankenkasse vom 1. Januar 2009

 

 

Bekanntmachungen zur Satzung der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung vom 1. Januar 2009

 

 

 
 
 

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