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In der Satzung der Techniker Krankenkasse finden Sie neben der Verfassung der TK, Regelungen zu Mitgliedschaft, Beiträgen und Leistungen. Zudem sind die Höhe der Rücklage sowie die Regelungen der TK nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz enthalten. Auch informiert die Satzung über die Möglichkeit zum Abschluss privater Zusatzversicherungsverträge sowie über die Wahltarife, die die TK ihren Mitgliedern anbietet.

Alle Änderungen stets im Blick

Änderungen der Satzung werden vom Verwaltungsrat der TK beschlossen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt. Ist das geschehen, werden diese Satzungsnachträge öffentlich bekannt gemacht und in die jeweils geltende Fassung der TK-Satzung eingearbeitet.

Damit Sie stets auf dem aktuellen Stand sind, stehen Ihnen die TK-Satzung sowie die Satzungsnachträge zum Herunterladen zur Verfügung:

Satzung der Techniker Krankenkasse

Stand: 12. Januar 2024 für die Satzung der TK und für die Satzung der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung

Satzungsnachträge der TK

Hier können Sie die Bekanntmachungen zur Satzung der Techniker Krankenkasse sowie der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung herunterladen:

Satzungsnachträge der Techniker Krankenkasse

Satzungsnachträge der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung

Ambulante nicht zugelassene Leistungserbringer