Immer häufiger erkranken auch junge Menschen an Hautkrebs. Daher können TK-Versicherte ab 20 Jahren an einem Hautkrebs-Screening teilnehmen.
Diese Früherkennungsuntersuchung können Frauen und Männer
- ab dem Alter von 20 Jahren bis 34 Jahren alle zwei Jahre bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen, der an dem Versorgungsangebot teilnimmt, in Anspruch nehmen.
- ab 35 Jahren jedes zweite Jahr bei hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin, Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Dermatologen, Internisten und praktischen Ärzte durchführen lassen.
Fragen Sie Ihren Arzt, ob und was er über die Versichertenkarte abrechnen kann. Bei den berechtigten Ärzten brauchen Sie nur Ihre TK-Versichertenkarte vorzulegen. Dann erfolgen die genannten Früherkennungsuntersuchungen unter den beschriebenen Voraussetzungen für Sie kostenlos.
Eine Praxisgebühr brauchen Sie für diese Früherkennungsuntersuchungen nicht zu bezahlen.
heller Hautkrebs
schwarzer Hautkrebs
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die TK keine Ärzte empfehlen darf. Hilfe bei der Suche nach Ärzten bietet Ihnen die Arztsuche Hautkrebs-Screening.
Wie erfolgt die Untersuchung
Der Arzt erhebt dabei die Krankengeschichte, begutachtet die Haut gründlich von Kopf bis Fuß und bespricht das Ergebnis mit Ihnen. Auffällige Hautveränderungen werden, soweit noch nicht geschehen, durch einen Hautarzt untersucht. Falls erforderlich, sichert eine Gewebeprobe die Diagnose ab.
Ziel ist es, den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) sowie den hellen Hautkrebs (Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom) frühzeitig zu erkennen.
Einige Ärzte bieten weitere Untersuchungen zur Hautkrebs-Früherkennung an. Bevor Sie derartige Untersuchungen nutzen, klären Sie bitte mit der TK, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Folgende Bundesländer haben abweichende Regelungen:
erstellt am 15.05.08; zuletzt aktualisiert am 24.11.11
Quelle: TK