In den ersten Lebenstagen des Kindes finden bereits eine Blutuntersuchung und ein Hörscreening statt.
Blutuntersuchung
Im Laufe des zweiten bis dritten Lebenstages (36. bis 72. Stunde nach der Geburt) erfolgt in der Regel noch im Krankenhaus eine Blutuntersuchung.
Dem Neugeborenen werden einige Tropfen Blut aus der Vene oder der Ferse entnommen und untersucht.
Dieses Diagnoseverfahren dient der Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen (hormonellen) Störungen bei Neugeborenen, die die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder gefährden. Seltene Erkrankungen können hierdurch früher festgestellt und behandelt werden, sodass die möglichen Folgen dieser Erkrankungen bei vielen Kindern vermieden werden können.
Neugeborenen-Hörscreening
Bei diesem Hörscreening führt der Arzt eine Schallmessung im Gehörgang durch. Diese Messung ist für das Kind völlig schmerzfrei. Sie kann sogar erfolgen, während das Kind schläft.
Mit dieser Untersuchung kann der Arzt frühzeitig erkennen, ob angeborene oder um den Geburtszeitpunkt auftretende Hörstörungen vorliegen. So ist eine rechtzeitige Behandlung möglich - die Folgen einer solchen Hörstörung können vermieden werden.
Das Hörscreening erfolgt in den ersten Lebenstagen des Kindes, möglichst vor der Entlassung aus der Geburtseinrichtung. Bei einer Geburt außerhalb des Krankenhauses findet die Untersuchung während der U2 statt.
Die Teilnahme an der Blutuntersuchung und am Neugeborenen-Hörscreening ist freiwillig. Die Kosten übernimmt die TK.
erstellt am 19.10.04; zuletzt aktualisiert am 13.04.12
Quelle: TK, TMS