Es gibt mehrere Gründe, Suchtmittel im Körper eines Menschen nachzuweisen. Zum einen kann man die Gesundheitsgefährdung einer Person, die sich mit einer bestimmten Substanz vergiftet hat beziehungsweise damit vergiftet wurde, abschätzen, indem man den Stoff und die aufgenommene Menge bestimmt.
Zum anderen werden Suchtmittelnachweise häufig aus juristischen Gründen durchgeführt, um unerlaubten Drogenkonsum nachzuweisen. Auch versicherungsrechtliche Fragen, zum Beispiel ob der Fahrer bei einem Autounfall unter dem Einfluss von Drogen stand, lassen sich auf diese Weise klären.
Während einer Drogen-Entzugstherapie überprüft man mithilfe von Tests, ob die Person weiterhin Suchtmittel konsumiert. Außerdem werden heutzutage in vielen Bereichen des Leistungssports Drogentests durchgeführt, um unerlaubtes Doping nachzuweisen.
Neben Alkohol zählen heute folgende Suchtmittel beziehungsweise deren Abkömmlinge (Derivate) zu den am häufigsten untersuchten Substanzen:
- Amphetamine
- Benzodiazepine (Beruhigungsmittel)
- Cannabis
- Kokain
- LSD (Lysergsäure-Diethylamid)
- Methadon
- Trizyklische Antidepressiva
In welchem Material werden die Drogen nachgewiesen?
Der Drogennachweis erfolgt üblicherweise im Blut und im Urin der jeweiligen Person. Im Blut sind Suchtmittel oft nur wenige Stunden nachweisbar, im Urin hingegen noch nach mehreren Tagen. Allerdings gelingt der Nachweis der Suchtmittel im Allgemeinen im Urin erst eine gewisse Zeit nachdem sie konsumiert wurden, wohingegen sich die Droge im Blut schon früh anreichert.
Will man einen regelmäßigen, aber längere Zeit zurückliegenden Drogenkonsum erfassen, eignen sich die Haare als Untersuchungsmaterial. Viele Suchtmittel, zum Beispiel Kokain, lagern sich in den Haaren ein. Noch nach Monaten ist die Drogenaufnahme nachweisbar, da Haare durchschnittlich nur einen Zentimeter pro Monat wachsen. Wurde die Substanz nur ein einziges Mal konsumiert, ist sie in der Regel nicht in den Haaren nachzuweisen.
Welche Untersuchungsmethoden gibt es?
Es ist sinnvoll, dass die Person, bei der der Drogennachweis angestellt werden soll, die Probe (zum Beispiel Urin) unter Aufsicht abgibt, um Manipulationen entgegenzuwirken. Blut nimmt der Arzt oder das Pflegepersonal ab. Auch eine Haarprobe sollte von einem Arzt oder Pflegekräften fachgerecht genommen werden.
Man versucht nun zunächst, mit möglichst einfach, schnell und kostengünstig durchzuführenden Tests die jeweilige Substanz nachzuweisen. Dazu gibt es bestimmte Untersuchungsmethoden. Diese können störanfällig sein, falsche Ergebnisse sind daher möglich. Daher sollte ein positives Ergebnis, also ein Nachweis der Droge, durch ein zweites, aufwendigeres Verfahren bestätigt werden. Mithilfe dieses zweiten Nachweisverfahrens kann die Substanz dann sehr spezifisch und genau ermittelt werden.
Wodurch können die Ergebnisse beeinflusst werden?
Zum einen kann es sein, dass die Ergebnisse durch natürlicherweise im körpereigenen Probenmaterial vorkommende Stoffe wie Eiweiße oder Farbstoffe verfälscht werden. Auch gleichzeitig eingenommene andere Substanzen, beispielsweise Medikamente, können die Probe verfälschen.
Ist eine Probe, in der sich in Wirklichkeit nicht die vermutete Substanz befindet, trotzdem positiv getestet worden, spricht man von einem falsch-positiven Ergebnis. Ein falsch-negatives Ergebnis hingegen kommt zustande, wenn die Droge in der Probe nicht nachgewiesen wird, obwohl sie sich darin befindet.
Falsch-negative Ergebnisse entstehen vor allem bei bewusster Manipulation. Die einfachste und gängigste Methode der Manipulation ist, die Urinprobe zu verdünnen. Dies kann entweder dadurch erfolgen, dass man nach der Abgabe Flüssigkeit hinzugefügt oder aber davor große Wassermengen getrunken hat. Allerdings kann man mit modernen Tests derartige Manipulation meist aufdecken.
Grundsätzlich sind dem kriminellem Einfallsreichtum aber keine Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, Untersuchungsmaterialien so zu manipulieren, dass das Ergebnis negativ ausfällt. Deshalb werden Verfahren zum Nachweis von Suchtmitteln immer weiter entwickelt, um sie genauer und sicherer zu machen.
Autor: Dr. med. Martina Waitz; Dr. med. Dirk Nonhoff, erstellt am 25.10.05; zuletzt aktualisiert von Dr. med. Anne-Kristin Schulze am 08.09.11
Quelle: Daunderer, M.: Klinische Toxikologie. Giftinformation, Giftnachweis, Vergiftungstherapie. Ecomed (2001); Meyer, L. von: Suchtmittelnachweis. Der Internist. Springer (Ausgabe 40/1999); Halwachs-Baumann, G.: Labormedizin Klinik Praxis Fallbeispiele. 1. Auflage. Wien: Springer, 2006.