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ausländische Münzen

Wer übernimmt die Kosten?

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Unnötige Kosten für eine medizinische Behandlung bei einem Auslandsaufenthalt vermeiden Sie am besten mit einer guten privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Lesen Sie hier, was Sie sonst noch beachten sollten.

Vor allem im außereuropäischen Ausland, aber auch in Europa ist eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll. Sie schützt sie vor unnötigen Kosten. Das gilt nicht nur für Europa, sondern vor allem auch im außereuropäischen Ausland. Dort gibt es in der Regel keine Vertragsärzte. Die Behandlung müssen Sie in der Regel selbst bezahlen, meist direkt in bar.

 

Genaue Rechnung geben lassen

Haben Sie eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen, zum Beispiel den Tarif „TravelPlus“ des TK-Kooperationspartners ENVIVAS Krankenversicherung AG, bezahlen Sie die Behandlung zunächst selbst.

 

Lassen Sie sich vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine detaillierte Rechnung geben, aus der die einzelnen Maßnahmen der Behandlung genau hervorgehen. Diese reichen Sie dann später bei Ihrem Versicherer ein.

 

Das gilt auch für Vorauszahlungen, die Sie in Belgien, Luxemburg, Island und Frankreich leisten müssen. Um anschließend Kosten erstattet zu bekommen, legen Sie in diesen Ländern einer örtlichen Krankenkasse die Rechnung zusammen mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte vor. Oder Sie reichen Ihre Rechnungsunterlagen nach Ihrem Urlaub bei der TK ein.

 

In Europa mit der Europäischen Krankenversicherungskarte zum Arzt

In den Ländern, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte gilt, gehen Sie damit einfach zum Vertragsarzt wie in Deutschland auch. Sie tragen dann lediglich die in dem jeweiligen Land vorgesehenen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen bei der Behandlung. Achtung: Beim Zahnarzt kann dies die kompletten Kosten betreffen. Auch hier hilft eine gute private Auslandsreise-Krankenversicherung.

 

Wichtig zu wissen:

Bezahlen Sie den Vertragsarzt privat, obwohl Sie die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen könnten, ist er - genau wie in Deutschland - nicht mehr verpflichtet, nach den Vertragssätzen abzurechnen. Das heißt, Sie werden privat behandelt und der Arzt kann Ihnen deutlich höhere Beträge in Rechnung stellen, die die TK nicht übernehmen darf.

 

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Autor: Tatjana Reß, erstellt am 19.04.06; zuletzt aktualisiert am 15.05.10

 
 
 

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