Aufgaben des Arbeitgebers
Arbeitgeber nehmen viele Aufgaben in der Sozialversicherung wahr. Sie beurteilen zum Beispiel, ob ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist oder nicht, berechnen die Beiträge und informieren die Krankenkasse darüber.
Arbeitgeber sind per Gesetz verpflichtet, die Beiträge für ihre Beschäftigen zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung zu berechnen und an die Kassen abzuführen. Per maschinellem Datenaustausch informieren sie die Krankenkassen und melden Daten an die Sozialversicherung.
Die Krankenkassen Ihrer Beschäftigten ziehen stellvertretend für die anderen Sozialversicherungsträger auch die Gesamtsozialversicherungsbeiträge ein. Sie sind deshalb Ihre Hauptansprechpartner in allen Fragen der Beitragszahlung.
Die Zweige der Sozialversicherung
Bei folgenden vier Zweigen der Sozialversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte oder fast zur Hälfte:
- Rentenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung,
- Pflegeversicherung und
Krankenversicherung.
Für einen weiteren Zweig der Sozialversicherung, die Unfallversicherung, übernehmen die Arbeitgeber die Kosten allein. Neben den Sozialversicherungen sind auch die Insolvenzumlage und die Entgeltfortzahlungsversicherung gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen.
Aufgaben des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber spielt eine wichtige Rolle für das Funktionieren der Sozialversicherung. Ihre Aufgaben sind gesetzlich festgelegt.
Sie müssen zum Beispiel
- prüfen, ob der Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist oder nicht. Davon hängt unter anderem ab, ob sich der Arbeitnehmer freiwillig versichern kann.
- Beiträge korrekt berechnen und abführen.
- Zeiträume bestimmen, für die Sie Beiträge abführen müssen oder die beitragsfrei sind.
regelmäßig Daten zur Beschäftigung an die Sozialversicherungen melden, zum Beispiel, welcher Mitarbeiter wie lange zu welchem Gehalt im Betrieb arbeitet.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie darüber mehr. Oder lesen Sie unser Beratungsblatt "Einstellung eines neuen Arbeitnehmers": Es zeigt Arbeitgebern, die erstmals einen Arbeitnehmer einstellen, die wichtigsten Grundlagen für ihre Aufgaben in der Sozialversicherung.