Als Arbeitgeber führen Sie nicht nur die Beiträge für Ihre Arbeitnehmer ab, sondern müssen auch einen Anteil an den Versicherungskosten übernehmen.
Generell gilt: In der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen Sie jeweils die Hälfte des aktuellen Beitragssatzes. In der Krankenversicherung ist eine andere Aufteilung gesetzlich festgelegt. Die Tabelle liefert Ihnen die aktuellen Sätze.
Übersicht Beitragssätze 2012
In dieser Übersicht finden Sie die allgemeinen Beitragssätze der Sozialversicherungen. Für die meisten Beschäftigten können Sie diese Werte nutzen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Sie betreffen die Pflegeversicherung in Sachsen und einige Personengruppen, zum Beispiel Azubis und geringfügig Beschäftigte.
| Versicherung | allgemeiner Beitragssatz | Anteil Arbeitgeber | Anteil Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 19,60 % | 9,8 % | 9,8 % |
| Krankenversicherung | 15,5 % | 7,3 % | 8,2 % |
| Pflegeversicherung | 1,95 % | 0,975 % | 0,975 % |
| Arbeitslosenversicherung | 3,0 % | 1,5 % | 1,5 % |
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erstellt am 01.02.11; zuletzt aktualisiert am 01.01.12
Quelle: TK

