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Entgeltfortzahlung

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Wird ein Arbeitnehmer krank oder muss Ihre Mitarbeiterin wegen der Betreuung eines kranken Kindes zu Hause bleiben, müssen Sie grundsätzlich das Arbeitsentgelt für eine bestimmte Zeit fortzahlen. Ist Ihre Mitarbeiterin schwanger, erhält diese von Ihnen in der Regel einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie zusammengefasst, was Sie bei der Entgeltfortzahlung beachten müssen, wann ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit besteht. Zudem erhalten Sie Informationen darüber, was Sie uns mitteilen müssen, damit wir Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Krankengeld oder Mutterschaftsfeld zahlen können.

erstellt am 15.07.11

Quelle: TK

 
 
 

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