Wann sind die Beiträge fällig?

Die Beiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Ausnahme: Die Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig versicherte Beschäftigte. Sie fallen erst am 15. des Folgemonats an.

Die Arbeitnehmeranteile der Beiträge behalten Sie als Arbeitgeber direkt vom Lohn Ihrer Beschäftigten ein und führen sie zusammen mit den Arbeitgeberanteilen rechtzeitig an die Krankenkassen ab. So vermeiden Sie Mahnungen und Säumniszuschläge.

 

Als Bankarbeitstage zählen nur die Wochentage Montag bis Freitag. Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage sowie der 24. Dezember und der 31. Dezember gehören nicht dazu. Bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen ist der Sitz der Einzugsstelle maßgeblich, also der Sitz der Krankenkasse. Im Januar 2012 zum Beispiel war der drittletzte Bankarbeitstag Donnerstag, der 27. Januar 2012.

 

Beitragsnachweise rechtzeitig abgeben

Die Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse spätestens um 0 Uhr des fünftletzten Arbeitstage eines Monates vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die Krankenkasse am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die Krankenkasse Ihre Beitragsschuld. Sind später Korrekturen notwendig, kann das für beide Seiten zu Mehraufwand führen.

 

Einzugsermächtigung

Damit die Beitragszahlung für Sie so einfach wie möglich wird, können Sie bei der TK die Beiträge von Ihrem Konto abbuchen lassen. Wenn Sie diesen Service nutzen, ist sichergestellt, dass die Beiträge rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin bei der TK eingehen. Laden Sie sich einfach online das Formular dafür herunter.

 

 

Immer pünktlich erinnert

Wir weisen Sie auf die Termine in unserem monatlichen Newsletter hin. Dort erhalten Sie immer rechtzeitig die Fälligkeitstermine für die beiden kommenden Monate. Außerdem sind die Termine auch in unserem elektronischen Kalender hinterlegt. So haben Sie die Daten direkt in Ihrem Kalender auf dem PC und werden pünktlich erinnert, so dass Sie keine Frist verpassen.

 

Termine 2013

 

2013

Beitragsnachweis

 

(Dieser muss am fünftletzten Bankarbeitstag im Monat um 0:00 Uhr vorliegen.)

Fälligkeit der Beiträge

 

(drittletzter Bankarbeitstag im Monat)

Januar25.01.201329.01.2013
Februar22.02.201326.02.2013
März22.03.201326.03.2013
April24.04.201326.04.2013
Mai27.05.201329.05.2013
Juni24.06.201326.06.2013
Juli25.07.201329.07.2013
August26.08.201328.08.2013
September24.09.201326.09.2013
Oktober25.10.201329.10.2013
November25.11.201327.11.2013
Dezember19.12.201323.12.2013