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Die Krankenkasse wählen

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Ihre Beschäftigten können frei wählen, in welcher Krankenkasse sie sich versichern wollen. Nur bei einigen Betriebs- und Innungskrankenkassen ist dieses Wahlrecht eingeschränkt. Die gewählte Krankenkasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.

Jetzt zur TK!

Wer in die TK wechseln will, kann zum Ende des übernächsten Kalendermonats seine bisherige Mitgliedschaft kündigen. Voraussetzung ist, dass er zu diesem Zeitpunkt schon mindestens 18 Monate bei seiner alten Krankenkasse versichert war.

 

Ob per Brief, persönlich oder online - der Wechsel ist ganz einfach. Alles Wissenswerte finden Sie hier. Wer noch Fragen hat, ruft einfach an. Interessente erreichen unsere Experten rund um die Uhr unter Telefon 0800 - 422 55 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).

 

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erstellt am 01.02.11; zuletzt aktualisiert am 03.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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