Was passiert, wenn eine Krankenkasse geschlossen wird? Hier können Sie nachlesen, was als Arbeitgeber auf Sie zukommt.
Wird eine Krankenkasse geschlossen, können die versicherungspflichtigen Mitglieder innerhalb von zwei Wochen nach dem Schließungszeitpunkt eine neue Krankenkasse wählen. Der Zeitpunkt wird in einem amtlichen Mitteilungsorgan wie dem Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Nach zwei Wochen meldet der Arbeitgeber an
Wählt das Mitglied innerhalb dieser Frist keine neue Krankenkasse, kommen Sie als Arbeitgeber ins Spiel: Sie melden Ihren Arbeitnehmer bei der Kasse an, bei der er zuvor versichert war. Können Sie diese nicht ermitteln oder war der Arbeitnehmer bei keiner anderen Kasse versichert, wählen Sie eine Krankenkasse aus. Über diese Wahl müssen Sie Ihren Arbeitnehmer unterrichten.
Die Beiträge führen Sie noch bis einschließlich des Monats an die alte Krankenkasse ab, zu dem diese schließt. Auch den Beitragsnachweis übermitteln sie dorthin.
Freiwillig Versicherte können bei einer Schließung ebenfalls eine neue Krankenkasse wählen. Dafür haben sie laut Gesetz drei Monate Zeit. Übrigens: Hat der Versicherte nicht selbst gekündigt, sondern endet die Mitgliedschaft mit der Schließung, muss er keine Kündigungsbestätigung vorlegen.
erstellt am 05.05.11; zuletzt aktualisiert am 29.08.11
Quelle: TK