Wahlrecht, wenn eine Krankenkasse schließt

Was passiert, wenn eine Krankenkasse geschlossen wird? Hier können Sie nachlesen, was als Arbeitgeber auf Sie zukommt.

 

Bei Schließung einer Krankenkasse müssen die Mitglieder innerhalb von sechs Wochen, nachdem der Schließungsbescheid zugestellt wurde oder die Aufsichtsbehörde den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine neue Krankenkasse wählen. In dieser Zeit müssen sie Ihnen als Arbeitgeber einen Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorlegen.

 

Nach Ablauf der Frist meldet der Arbeitgeber an

Erhalten Sie innerhalb der sechs Wochen keine Bescheinigung, melden Sie Ihren Arbeitnehmer bei der Kasse an, bei der er zuvor versichert war. War der Arbeitnehmer bei keiner anderen Kasse versichert, wählen Sie eine Krankenkasse aus.

 

Für die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse haben Sie dann zwei Wochen Zeit - egal, ob das Mitglied die Krankenkasse selbst gewählt hat oder Sie dies für ihn übernehmen müssen.