Aus Versicherung & Beiträge
Beiträge
Kontakt und Bankdaten
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, die Sie für die Abrechnung mit der TK benötigen.
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Fälligkeit
Die Beiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Eine Ausnahme gibt es jedoch.
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Arbeitsentgelt
Um Beiträge zu berechnen oder die Versicherungspflicht zu prüfen, benötigen Sie das regelmäßige beitragspflichtige Arbeitsentgelt.
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Beiträge erstatten lassen
Zuviel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge für Ihren Arbeitnehmer werden auf Antrag zurückerstattet.
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Betriebliche Altersversorgung
Viele Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuer- und beitragsfrei. Denn der Gesetzgeber hat dafür hohe Freibeträge beschlossen.
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Broschüre "Beiträge"
Unsere PDF-Broschüre Beiträge informiert Sie umfassend über Themen aus dem Beitrags- und Versicherungsrecht sowie zum Meldewesen.
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