Aus Versicherung & Beiträge

Beiträge

Kontakt und Bankdaten Kontakt und Bankdaten

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, die Sie für die Abrechnung mit der TK benötigen.

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Fälligkeit Fälligkeit

Die Beiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Eine Ausnahme gibt es jedoch.

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Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt

Um Beiträge zu berechnen oder die Versicherungspflicht zu prüfen, benötigen Sie das regelmäßige beitragspflichtige Arbeitsentgelt.

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Beiträge erstatten lassen Beiträge erstatten lassen

Zuviel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge für Ihren Arbeitnehmer werden auf Antrag zurückerstattet.

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Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung

Viele Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuer- und beitragsfrei. Denn der Gesetzgeber hat dafür hohe Freibeträge beschlossen.

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Broschüre Broschüre "Beiträge"

Unsere PDF-Broschüre Beiträge informiert Sie umfassend über Themen aus dem Beitrags- und Versicherungsrecht sowie zum Meldewesen.

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