Anfang 2011 hat der Gesetzgeber den Sozialausgleich ins Leben gerufen. Dieser findet bisher noch nicht statt. Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie jedoch alle Änderungen beim Meldeverfahren und die wichtigsten Hintergründe und möglichen Rechenverfahren zusammengefasst.
Neuerungen im Meldeverfahren
Obwohl der durchschnittliche Zusatzbeitrag auch 2012 null Euro beträgt und damit der Sozialausgleich nicht stattfindet, hat der Gesetzgeber die melderechtlichen Vorschriften ergänzt.
Auch wenn der Sozialausgleich faktisch noch nicht stattfindet, haben wir Ihnen zusammengestellt, welche Aufgaben auf Sie als Arbeitgeber theoretisch zukommen.