Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Bezugsgröße - hier finden Sie alle wichtigen Zahlen und Grenzwerte für einen schnellen Überblick.
Rechengrößen 2012
Hier finden Sie eine Übersicht der Rechengrößen für 2012 in der Sozialversicherung. Der Bundesrat hat den Werten in seiner Sitzung am 25. November 2011 zugestimmt.
Auf einen Blick: Beitragssätze für alle Zweige der Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Außerdem: Beitragssätze zur Insolvenzgeldumlage und zur Entgeltfortzahlungsversicherung.
Versicherungspflichtgrenze und Beitragsmessungsgrenze: Von diesen Werten hängt es ab, ob ein Arbeitnehmer freiwillig oder pflichtig krankenversichert ist und wo die Höchstgrenze für den Beitrag liegt.
Anhand der Bezugsgröße berechnen Sie zum Beispiel, wie viel ein Rentner unter 65 Jahren hinzuverdienen darf, ohne dass er Abzüge von der Rente hat. Hier eine Übersicht seit 2008.
Minijob oder nicht? Anhand der Geringfügigkeitsgrenze können Sie es beurteilen. Den Faktor F nutzen Sie im Niedriglohnbereich. Sie berechnen damit, für welchen Teil des Arbeitsentgelts Beiträge fällig werden.
Verdienen Auszubildende weniger als die Geringverdienergrenze von derzeit 325 Euro, muss der Arbeitgeber allein die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.
In dieser Übersicht finden Sie die Sachbezugswerte für freie Kost und Unterkunft des Jahres 2012. Alle Werte gelten bundesweit ab dem ersten Abrechnungsmonat 2012.
Als Arbeitgeber müssen Sie bei einer Lohnpfändung das zu pfändende Einkommen Ihres Beschäftigten ausrechnen. Hierbei ist die sogenannten Pfändungsfreigrenze wichtig, die der Gesetzgeber festlegt.