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Personengruppen

Für Studenten, geringfügig oder unständig Beschäftigte, Rentner und viele andere Gruppen von Beschäftigten gelten besondere Regeln in der Sozialversicherung.

Geschäftsmänner und Frauen

Arbeitnehmer oder selbstständig?

Ob jemand als abhängig beschäftigt gilt oder als selbstständig, hängt vor allem davon ab, ob und wie er in den Betrieb des Auftrag- oder Arbeitgebers integriert ist und wie weisungsgebunden er arbeitet.

Arbeitnehmer oder selbstständig?

Beschäftigte im Ausland

Auch im Ausland hat Ihr Mitarbeiter Anspruch auf eine gute soziale Absicherung. Lesen Sie, was Sie dafür tun können und welche formalen und rechtlichen Regeln Sie beachten sollten.

Beschäftigte im Ausland

Beschäftigte in Altersteilzeit

Für Mitarbeiter in Altersteilzeit gibt es einige Besonderheiten bei den Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung.

Beschäftigte in Altersteilzeit

Beschäftigte in der Gleitzone

Beschäftigte in der Gleitzone - die auch Niedriglohnbereich heißt - sind versicherungspflichtig. Allerdings gilt für sie eine besondere Beitragsberechnung.

Beschäftigte in der Gleitzone

Beschäftigte in flexibler Arbeitszeit

Da ein Beschäftigter in einem flexiblen Arbeitszeitmodell nicht immer eine Arbeitsleistung erbringt und dafür direkt ein Entgelt bezieht, besteht in solchen Zeiten nur unter bestimmten Bedingungen ...

Beschäftigte in flexibler Arbeitszeit

Beschäftigte in Kurzarbeit

Beschäftigte bleiben auch in Kurzarbeit versicherungspflichtig. Das so genannte fiktive Entgelt wird zur Beitragsberechnung herangezogen.

Beschäftigte in Kurzarbeit

Beschäftigte in Pflegezeit

Ist ein naher Angehöriger erkrankt, kann ein Mitarbeiter in Pflegezeit gehen. Für diese Zeit ist die Versicherungspflicht besonders geregelt.

Beschäftigte in Pflegezeit

Geringfügig Beschäftigte

Geringfügige Beschäftigungen wie Mini- und befristete Aushilfsjobs sind versicherungsfrei für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt für Minijobs pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.

Geringfügig Beschäftigte

Praktikanten

Für Praktika während des Studiums, die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, muss eine Student keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Bei anderen Praktika kann das unterschiedlich sein.

Praktikanten

Rentner und Pensionäre

Auch beschäftigte Rentner und Pensionäre sind versicherungspflichtig, es sei denn, sie sind geringfügig beschäftigt. Je nach Art der Rente gibt es in den einzelnen Versicherungszweigen Ausnahmen.

Rentner und Pensionäre

Studenten

Werkstudenten und ihre Arbeitgeber müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Lediglich für die Rentenversicherung fallen Beiträge an. Dafür gibt es aber einige Voraussetzungen.

Studenten

Unständig Beschäftigte

Unständig Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die in der Regel für kurze Zeiträume mal bei diesem, mal bei jenem Arbeitgeber beschäftigt sind.

Unständig Beschäftigte
 
 
 

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