Aus Versicherung & Beiträge

Personengruppen

Arbeitnehmer oder selbstständig? Arbeitnehmer oder selbstständig?

Ob jemand als abhängig beschäftigt gilt oder als selbstständig, hängt vor allem davon ab, ob und wie er in einen Betrieb integriert ist.

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Beschäftigte im Ausland Beschäftigte im Ausland

Auch im Ausland hat Ihr Mitarbeiter Anspruch auf eine soziale Absicherung. Lesen Sie, was Sie dafür tun können und beachten sollten.

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Beschäftigte in Altersteilzeit Beschäftigte in Altersteilzeit

Für Mitarbeiter in Altersteilzeit gibt es einige Besonderheiten bei den Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung.

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Beschäftigte in der Gleitzone Beschäftigte in der Gleitzone

Beschäftigte in der Gleitzone oder im Niedriglohnbereich sind versicherungspflichtig. Allerdings gilt eine besondere Beitragsberechnung.

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Beschäftigte in flexibler Arbeitszeit Beschäftigte in flexibler Arbeitszeit

Da ein Beschäftigter in flexibler Arbeitszeit nicht immer eine Arbeitsleistung erbringt, besteht nicht zwingend Sozialversicherungspflicht.

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Beschäftigte in Kurzarbeit Beschäftigte in Kurzarbeit

Beschäftigte bleiben auch in Kurzarbeit versicherungspflichtig. Das so genannte fiktive Entgelt wird zur Beitragsberechnung herangezogen.

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Beschäftigte in Pflegezeit Beschäftigte in Pflegezeit

Ist ein naher Angehöriger erkrankt, kann ein Mitarbeiter in Pflegezeit gehen. Für diese Zeit ist die Versicherungspflicht besonders geregelt.

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Geringfügig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte

Zu den geringfügigen Beschäftigungen zählen die sogenannten Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen.

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Mehrfachbeschäftigte Mehrfachbeschäftigte

Arbeitet ein Mitarbeiter gleichzeitig in mehreren Unternehmen, fallen für alle seine Beschäftigungen Sozialversicherungsbeiträge an.

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Praktikanten Praktikanten

Für Praktika während des Studiums, die von der Hochschule vorgeschrieben sind, zahlt ein Student keine Beiträge zur Sozialversicherung.

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Rentner und Pensionäre Rentner und Pensionäre

Auch beschäftigte Rentner und Pensionäre sind versicherungspflichtig, es sei denn, sie sind geringfügig beschäftigt.

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Studenten Studenten

Werkstudenten und ihre Arbeitgeber müssen in der Sozialversicherung lediglich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

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Unständig Beschäftigte Unständig Beschäftigte

Unständig Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die in der Regel für kurze Zeiträume mal bei diesem, mal bei jenem Arbeitgeber beschäftigt sind.

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