Selbstständige und Arbeitnehmer unterscheiden

Ob jemand als abhängig beschäftigt gilt oder als selbstständig, hängt vor allem davon ab, ob und wie er in den Betrieb des Auftrag- oder Arbeitgebers integriert ist und wie weisungsgebunden er arbeitet.

Meist können Sie als Arbeitgeber selbst beurteilen, ob jemand bei Ihnen abhängig beschäftigt ist oder nicht. Die folgenden Anhaltspunkte helfen Ihnen bei der Entscheidung.

 

Abhängig Beschäftigte

  • sind in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert.
  • sind an die Weisungen des Arbeitsgebers gebunden, was Ort, Zeit und Art und Weise der Arbeit angeht.

 

Selbstständige

  • sind in der Regel für mehrere Auftraggeber tätig.
  • gestalten ihre Arbeitszeit und die Art und Weise ihrer Tätigkeit selbst.
  • können selbst versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen.

 

Haben Sie mit einem hauptberuflich Selbständigen einen Dienstvertrag geschlossen, zählt er in der Regel zu den Arbeitnehmern, wenn er für diese Arbeit mindestens 30 Prozent mehr Zeit aufwendet als für die selbstständige Tätigkeit. Auch seine Einnahmen aus dieser Arbeit müssen mindestens 30 Prozent höher sein als die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit. Die Krankenkasse prüft aber jeden Einzelfall gesondert. Im Zweifelsfall ist auch ein besonderes Statusfeststellungsverfahren möglich.

 

Das TK-Beratungsblatt "Arbeitnehmer oder Selbstständiger?" informiert Sie über weitere Details. Ausführliche Informationen zum Statusfeststellungsverfahren finden Sie unter dem Link "Statusfeststellungsverfahren".

 

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