Für Praktika während des Studiums, die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, zahlen Studierende keine Beiträge zur Sozialversicherung. Egal, wie lange das Praktikum dauert und wie hoch das Entgelt oder die wöchentliche Arbeitszeit ist. Bei anderen Praktika kann das unterschiedlich sein.
Ob ein Praktikant versicherungsfrei ist oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Erhält der Praktikant Entgelt? Und wann findet das Praktikum statt - vor, während oder nach dem Studium? Schreibt die Studien - oder Prüfungsordnung das Praktikum vor oder nicht?
Versicherungsfreie Praktika
Vollständig versicherungsfrei für Praktikant und Arbeitgeber sind:
- vorgeschriebene Zwischenpraktika mit und ohne Entgelt,
- freiwillige Vor- und Nachpraktika ohne Entgelt,
- Schülerpraktika als Orientierung zur Berufswahl ohne Entgelt und
- freiwillige Praktika von Jugendlichen nach ihrem Schulabschluss ohne Entgelt, zum Beispiel, um die Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz zu überbrücken.
Bei allen anderen Praktika fallen Beiträge für den Praktikanten oder den Arbeitgeber oder für beide an. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Besonderheiten.
erstellt am 03.01.11; zuletzt aktualisiert am 03.01.12
Quelle: TK