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Für krankenversicherungsfreie Beschäftigte müssen Sie die üblichen Meldungen abgeben.

Bei den krankenversicherungsfreien Beschäftigten gibt es keine Besonderheiten bei den Meldungen. Es fallen lediglich die üblichen Meldungen wie die Anmeldung, die Abmeldung oder die Jahresmeldung an.

 

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beratungsblatt zum Meldeverfahren.

 

erstellt am 03.01.11; zuletzt aktualisiert am 18.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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