Ja. Wer krankenversicherungsfrei ist, kann unter Umständen wieder versicherungspflichtig werden - und sich in manchen Fällen von der Versicherungspflicht befreien lassen. 

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Ein krankenversicherungsfreier Beschäftigter wird wieder versicherungspflichtig, wenn

  • sein Entgelt die Versicherungspflichtgrenze  (eigentlich: Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG) im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend unterschreitet - zum Beispiel, weil er seine Arbeitszeit reduziert. Das gilt auch für Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
  • sich die Versicherungspflichtgrenze zum Jahreswechsel erhöht und sein Entgelt ab dem 1. Januar die Grenze deshalb nicht mehr überschreitet. 

Mit einem Antrag an ihre Krankenversicherung können sich diese Beschäftigten dann oft von der Versicherungspflicht befreien lassen. 

Nicht wieder versicherungspflichtig wird ein Beschäftigter, wenn er seine Beschäftigung nur vorübergehend unterbricht und dabei Entgeltersatzleistungen erhält, wie zum Beispiel Kranken- oder Übergangsgeld.