Aus Bei der TK versichert
Als Arbeitnehmer
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Beiträge für Beschäftigte
Sind Sie angestellt beschäftigt, gilt für Sie meistens der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent. Außerdem haben Sie Anspruch darauf ...
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Geringfügig beschäftigt
Geringfügig Beschäftigte, zum Beispiel Minijobber, müssen keine Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen.
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Mehrere Beschäftigungen
Wer mehrere Jobs nebeneinander hat, muss grundsätzlich für alle Beiträge zahlen. Aber es gibt Ausnahmen: zum Beispiel, wenn er nur einen ...
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Niedriger Lohn
Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 400 und 800 Euro monatlich zahlen geringere Beiträge an die Sozialversicherung.
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Unständige Beschäftigung
Sie sind unregelmäßig und immer nur für kurze Zeit für einen oder mehrere Arbeitgeber tätig? Auch dann können Sie als Arbeitnehmerin oder ...
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Altersteilzeit
In der Altersteilzeit arbeiten Sie nur die Hälfte Ihrer bisherigen Arbeitszeit und erhalten dafür auch nur die Hälfte ihres bisherigen ...
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