Untermenü

Bei der TK versichert

 
 
 
Sie befinden sich hier:

tk.de . > Versicherung & Tarife . > Bei der TK versichert . > Als Arbeitnehmer

Inhaltsbereich

Als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung besonders geschützt. In der Regel übernimmt Ihr Arbeitgeber für Sie einen Teil der Beiträge. Er führt diese auch an die Krankenkasse ab.

Geschäftsmänner und Frauen

Beiträge für Beschäftigte 

Sind Sie angestellt beschäftigt, gilt für Sie meistens der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent. Außerdem haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Beitrags übernimmt.

Beiträge für Beschäftigte 

Geringfügig beschäftigt 

Geringfügig Beschäftigte, zum Beispiel Minijobber, müssen keine Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen.

Geringfügig beschäftigt 

Mehrere Beschäftigungen

Wer mehrere Jobs nebeneinander hat, muss grundsätzlich für alle Beiträge zahlen. Aber es gibt Ausnahmen: zum Beispiel, wenn er nur einen einzelnen Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ausübt.

Mehrere Beschäftigungen

Niedriger Lohn

Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 400 und 800 Euro monatlich zahlen geringere Beiträge an die Sozialversicherung.

Niedriger Lohn

Unständige Beschäftigung

Sie sind unregelmäßig und immer nur für kurze Zeit für einen oder mehrere Arbeitgeber tätig? Auch dann können Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sozialversichert sein.

Unständige Beschäftigung

Altersteilzeit

In der Altersteilzeit arbeiten Sie nur die Hälfte Ihrer bisherigen Arbeitszeit und erhalten dafür auch nur die Hälfte ihres bisherigen Entgelts. Das wirkt sich auch auf die Sozialversicherung aus.

Altersteilzeit
 
 
 

Impressum und Hilfe