Aus Bei der TK versichert

Als Arbeitnehmer

Beiträge für Beschäftigte Beiträge für Beschäftigte 

Sind Sie angestellt beschäftigt, gilt für Sie meistens der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent. Außerdem haben Sie Anspruch darauf ...

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Geringfügig beschäftigt Geringfügig beschäftigt 

Geringfügig Beschäftigte, zum Beispiel Minijobber, müssen keine Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen.

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Mehrere Beschäftigungen Mehrere Beschäftigungen

Wer mehrere Jobs nebeneinander hat, muss grundsätzlich für alle Beiträge zahlen. Aber es gibt Ausnahmen: zum Beispiel, wenn er nur einen ...

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Niedriger Lohn Niedriger Lohn

Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 400 und 800 Euro monatlich zahlen geringere Beiträge an die Sozialversicherung.

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Unständige Beschäftigung Unständige Beschäftigung

Sie sind unregelmäßig und immer nur für kurze Zeit für einen oder mehrere Arbeitgeber tätig? Auch dann können Sie als Arbeitnehmerin oder ...

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Altersteilzeit Altersteilzeit

In der Altersteilzeit arbeiten Sie nur die Hälfte Ihrer bisherigen Arbeitszeit und erhalten dafür auch nur die Hälfte ihres bisherigen ...

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