Jeder wird dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz besteht - TK-Mitglieder und ihre beitragsfrei mitversicherten Angehörigen also in der TK-Pflegeversicherung.
Pflegeversichert in der TK
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie sorgt dafür, dass Sie Unterstützung erhalten, wenn Sie einmal Pflege benötigen. Die Beitragssätze für die Pflegeversicherung legt der Gesetzgeber fest.
Wer einen nahen Angehörige wie den Ehepartner, die Eltern oder ein Kind zu Hause pflegt, kann sich bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen.
Seit dem 1. Januar 2012 gibt es das neue Familienpflegezeitgesetz. Es soll Ihnen ermöglichen, Ihren Beruf und die Pflege von Familienangehörigen miteinander zu vereinbaren.