Freiwillig oder pflichtversichert?
In einer gesetzlichen Krankenversicherung wie der TK können Sie sich freiwillig versichern. Viele Arbeitnehmer, Studenten, Rentner und andere Gruppen sind jedoch verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
Pflichtversichert
Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die aus ihrer Beschäftigung ein regelmäßiges beitragspflichtiges Einkommen von mehr als 450 Euro pro Monat und maximal 4.350,00 Euro* pro Monat verdienen. Den unteren Wert nennt man Geringfügigkeitsgrenze, den oberen die allgemeine Versicherungspflichtgrenze. Diese Werte werden regelmäßig vom Gesetzgeber angepasst.
Minijobber mit einem Einkommen von höchstens 450 Euro pro Monat sind versicherungsfrei. Sie zahlen selbst keine Beiträge. Das gleiche gilt für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, die normalerweise nicht berufstätig sind und nur kurzfristig bis zu zwei Monaten pro Jahr beschäftigt sind.
Auch die meisten Studenten und Rentner sind versicherungspflichtig.
Freiwillig versichert
Wer nicht mehr versicherungspflichtig ist, kann sich häufig freiwillig bei der TK versichern. Freiwillig versichern können sich
- Arbeitnehmer, die regelmäßig mindestens 4.350,00 Euro pro Monat verdienen, deren Arbeitsentgelt also höher ist als die derzeit gültige Versicherungspflichtgrenze. Ihre freiwillige Versicherung beginnt zum 1. Januar des nächsten Jahres. Allerdings muss ihr Arbeitseinkommen zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch über der dann gültigen Versicherungspflichtgrenze liegen.
- Arbeitnehmer, die eine neue Beschäftigung beginnen und sofort regelmäßig mehr als derzeit 4.350,00 Euro monatlich verdienen.
- Selbstständige, egal wie hoch ihr Einkommen ist,
- Studierende ab dem 15. Fachsemester oder dem 30. Geburtstag,
- Rentner, die nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind,
- Beamte und Pensionäre,
- selbst versicherte Kinder und
- Menschen, die nicht erwerbstätig oder während eines Übergangszeitraums zwischen zwei Beschäftigungen sind.
Vorversicherungszeiten erforderlich
Damit Sie sich freiwillig versichern können, müssen Sie zudem sogenannte Vorversicherungszeiten erfüllen. Diese betragen
- insgesamt 24 Monate in den letzten fünf Jahren vor Ihrem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung oder
ununterbrochen 12 Monate unmittelbar vor Ihrem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung.
* Wer am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert und also auch nicht versicherungspflichtig war, hat eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze. Er ist auch heute schon ab einem regelmäßigen Arbeitseinkommen von 3.937,50 Euro pro Monat nicht versicherungspflichtig.
Übrigens: Seit April 2007 darf in Deutschland niemand mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein. Das heißt, alle Personen müssen sich entweder in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichern. Da diese Regelung vorher nicht bestand, fallen einige Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben, automatisch unter die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.