Gehen Sie in Rente, wirkt sich das auch auf Ihre Krankenversicherung aus. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
Krankenversichert im Ruhestand
Wer in den Ruhestand geht, wird unter bestimmten Voraussetzungen automatisch in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Ist das nicht möglich, können Sie sich unter Umständen freiwillig krankenversichern.
Für ihre Einkünfte aus Renten - auch Betriebsrenten und ähnlichen Einkommen - zahlen Rentnerinnen und Rentner den gleichen allgemeinen Beitragssatz wie andere Versicherte auch. Es gibt aber Ausnahmen.