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Bei der TK versichert

 
 
 
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Als Selbstständiger

Wer selbstständig tätig ist, kann sich bei der TK freiwillig versichern. Hier erfahren Sie, wie hoch Ihre Beiträge sind und welche Regelungen für Existenzgründer gelten.

Zwei Geschäftsmänner

Wenn Sie selbstständig sind

Selbstständige können sich freiwillig bei der TK versichern. Wie hoch Ihr Beitrag dann ausfällt, können Sie hier nachlesen.

Wenn Sie selbstständig sind

Beitragspflichtige Einnahmen

Der Beitrag für freiwillig Versicherte richtet sich nach ihren Bruttoeinnahmen. Aber nicht alle Einnahmen sind beitragspflichtig.

Beitragspflichtige Einnahmen

Einnahmen nachweisen

Ihr Einnahmen weisen Sie mit einem Steuerbescheid nach. Änderungen teilen Sie der TK am besten sofort mit. So vermeiden Sie größere Nachforderungen.

Einnahmen nachweisen

Existenzgründer

Als Existenzgründer können Sie sich eventuell für einen geringeren Beitrag versichern, wenn sie das Einstiegsgeld oder einen Existenzgründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Existenzgründer

Bei Gewinneinbruch

Wenn Ihr Arbeitseinkommen plötzlich drastisch sinkt, schützt die TK Sie vor übermäßig hohen Beiträgen: Bei einem Gewinneinbruch kann sie Ihren Beitrag senken.

Bei Gewinneinbruch
 
 
 

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